Mord an Dorothea "Dora" Perske
am 21. Dezember 1927 in Berlin
Am 21. Dezember 1927 wurde Dora Perske scheinbar tot gegen 10:30 im Vorortzug von Stansdorf im Bahnhof Friedrichshagen aufgefunden.
Ich wurde auf diesen Fall durch die Sendung XY history - Ernst Gennat, der erste Mordkommissar aufmerksam. Da über das Schicksal des Täters nichts mitgeteilt wurde, war meine Neugierde geweckt. In der Sendung wurden einige Ungereimtheiten/Fehler/Fehldarstellung erkennbar und da ich die sehr oberflächliche Arbeitsweise des ZDF bzw. seiner Auftragnehmer seit meiner Schulzeit kenne, stieg ich tiefer in die Thematik ein.
Die Presseberichte aus der Zeit
Vorwärts, Abendausgabe - 21. Dezember 1927
Raubüberfall im Vorortzug.
Eine Frau niedergeschlagen und schwer verletzt.
Ein schweres Verbrechen wurde heute Mittag in dem Vorortzug Erkner- Grunewald verübt.
In einem Abteil 2. Klasse wurde um 12 Uhr auf der Station Friedrichshagen von hinzusteigenden Fahrgästen eine etwa 25-30 Jahre alte, bessergekleidete Frau mit schweren Kopf und Gesichtsverletzungen am Boden liegend bewußtlos aufgefunden. Die Schwerverletzte wurde in das Köpenicker Kreiskrankenhaus übergeführt, wo sie bedenklich danieder liegt. Da die Ueberfallene keine Handtasche oder sonstigen Wertsachen bei sich führte, wird angenommen, daß der oder die unbekannt entkommenen Täter damit das Weite gesucht haben. Die Kriminalpolizei hat sofort die Ermittlungen aufgenommen.
Es besteht auch die Möglichkeit, daß die Ueberfallene das Opfer eines Sittlichkeitsattentates geworden ist. Jedenfalls lassen Spuren in dem Wagenabteil erkennen, daß zwischen dem Täter und seinem Opfer, das nicht einmal die Notbremse ziehen konnte, ein heftiger Kampf stattgefunden haben muß.
Wie wir bei Schluß des Blattes erfahren, soll es sich bei der Ueberfallenen um ein Fräulein Perska aus Berlin handeln.
Vorwärts, Morgenausgabe - 22. Dezember 1927
Das Verbrechen im Vorortzug.
Die Ueberfallene in Lebensgefahr.
Wie wir bereite im gestrigen Abendblatt berichten konnten, hat sich in den Vormittagsstunden des Mittwoch wieder ein Raubüberfall im Vorortzug auf einen weiblichen Fahrgast ereignet. Die Ueberfallene, eine 20jährige Dora P e r s k e aus der Bayerischen Str. 30, liegt in sehr bedenklichem Zustande im Köpenicker Kreiskrankenhaus noch immer bewußtlos danieder. Zu diesem noch rätselhaften Vorfall erfahren wir folgende Einzelheiten: Fräulein Perske, die ihren Onkel in Hessenwinkel besuchen wollte, verließ am Mittwochvormittag um 8 1/4 Uhr die elterliche Wohnung und fuhr zum Bahnhof Zoo. Hier bestieg sie den V o r o r t z u g 3260, der um 8 Uhr 44 den Bahnhof Stahnsdorf verlassen hatte, kurz nach 9 1/2 Uhr den Zoo passiert und um 10 Uhr 27 in Friedrichshagen eintrifft. Das junge Mädchen hatte in einem Abteil 2. Klasse des Wagens Nr. 64 120 gleich hinter der Maschine Platz genommen. Der Zug lief fahrplanmäßig in Friedrichshagen ein, wurde dort umrangiert und zur Rückfahrt nach Stahnsdorf, die um 11 Uhr 55 angetreten werden sollte, fertiggemacht. Eine Frau aus Friedrichshagen öffnete zufällig die Tür des Abteils 2. Klasse und fuhr entsetzt zurück. Auf dem Fußboden des Coupés sah sie eine weibliche Person regungslos und schwer röchelnd daliegen. Die Reisende alarmierte sofort das Bahnhofspersonal und dieses wieder die Kriminalpolizei. Dora Perske, die noch Lebenszeichen von sich gab, wurde in das Krankenhaus gebracht. Hier stellten die Aerzte klaffende Wunden an der linken S c h ä d e l s e i t e fest, die von einem Schlag herrühren müssen. In dem Abteil, in dem die Verletzte gefunden wurde, lagen, zum Teil auf dem Sitzpolster, zum Teil auf dem Fußboden verstreut einige Pakete und eine Handtasche. Da das Mädchen noch ohne Besinnung liegt und nicht vernommen werden kann, so ist es noch nicht möglich gewesen, zu erfahren, woher sie die furchtbaren Verletzungen hat. Die Möglichkeit eines Unfalls ist natürlich bei der ganzen rätselhaften Angelegenheit nicht von der Hand zu weisen.
Vorwärts, Abendausgabe - 23. Dezember 1927
Wer ist der Täter?
Noch keine Aufklärung des Verbrechens im Vorortzug.
Das Verbrechen im Vorortzug ist trotz der unausgesetzten Nachforschungen, die Kriminalrat Gennat und Kommissar Pippe mit ihren Beamten weiter betrieben, immer noch nicht aufgeklärt. Für die Täterschaft hat sich noch kein Anhalt gefunden. Der Zustand des überfallenen Mädchens ist immer noch sehr bedenklich. Die Schwerverletzte liegt noch ohne Besinnung und steht im Köpenicker Krankenhause unter ständiger ärztlicher Beobachtung. Es scheint, daß Dora Perske auf dem Bahnhof Zoo allein in das Abteil eingestiegen ist. Bisher hat sich aber noch niemand gemeldet, der sie dort bei der Abfahrt oder später gesehen hat. Verhängnisvoll ist wohl der Umstand geworden, daß die Verunglückte nach dem Ueberfall noch eine halbe Stunde hilflos dagelegen hat. Dora Perske hat eine mittelgroße Gestalt, ein frisches, rundes Gesicht und trug einen dunkelblauen Filztopfhut mit Ripsbandgarnierung und einen dunkelbraunen Tuchmantel mit breitem Opossumschulterkragen und breiten Aermelaufschlägen aus gleichem Pelz. Auch der Muff ist aus Opossumfellen zusammengesetzt. Unter Hinweis auf die Belohnung von 2000 Mark werden alle, die zur Aufklärung beitragen können, dringend gebeten, sich im Zimmer 104 des Polizeipräsidiums zu melden. Es kommt jetzt sehr darauf an, ob sich Fahrgäste des jungen Mädchens und anderer in demselben Abteil befindlicher Fahrgäste entsinnen.
Vorwärts, Morgenausgabe - 25. Dezember 1927
Dora Perske ihren Wunden erlegen.
Das beklagenswerte Opfer des am Sonnabend festgenommenen und überführten Raubmörders Horst Kieback. Dora Perske, ist in den Nachmittagsstunden des heiligen Abends trotz der Bemühungen der Aerzte ihren schweren Verletzungen erlegen. Sie hat das Bewußtsein nicht mehr wiedererlangt.
Jeversches Wochenblatt - Dienstag, 27. Dezember 1927
Das Verbrechen im Stadtbahnzug aufgeklärt. Der Täter verhaftet. T.-U. Berlin,
Der Kriminalpolizei ist es gelungen, den Mordanschlag auf die 21 Jahre alte Dora Perske im Stadtbahnzug rasch aufzuklären.
Der Täter, ein 21jähriger früherer Schlosser mit Namen Horst Kiebsch, ist verhaftet worden und hat bereits ein Geständnis abgelegt.
Coburger Zeitung - Donnerstag, 29. Dezember 1927
Das Schuldkonto des Mörders Kiebach.
Die Untersuchung gegen den jugendlichen Raubmörder Kiebach, der im Stadtbahnzug die 20jährige Dora Perske mit einer eisernen Elle niedergeschlagen und beraubt hatte, hat ergeben, daß der Täter noch an anderen Stellen gleiche Verbrechen verüben wollte. Wie Berliner Blätter mitteilen, hat er einen Kaufmann in dessen Büro mit der eisernen Elle niederschlagen und berauben wollen und war nur im letzten Augenblick durch das Mißtrauen des Kaufmanns, der ihn fragte, was er mit der Elle wolle, daran gehindert worden.
Vorwärts, Morgenausgabe – 4. Januar 1928
Zum Raubüberfall im Stadtbahnzug.
Der böse Geist der Familie.
Gegen den Eisenbahnattentäter Horst Kiebach, dessen Opfer Dora Berste am Silvester beerdigt worden ist, hat Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann die Eröffnung der Voruntersuchung wegen Raubmordes beim Landgericht II beantragt. Horst Kiebach hat auf Veranlassung von Kriminalrat Gennat inzwischen seinen Lebenslauf verfaßt, der, ungeachtet seiner Jugend, schon eine Reihe von Vorstrafen aufweist.
Der jugendliche Attentäter bezeichnet als den bösen Geist feiner Familie, der auch mittelbar Anlaß zu seiner Bluttat gegeben hat, die kurz vor Weihnachten zu 4½ Jahren Zuchthaus verurteilte Meineidsfabrikantin Frau Ohlerich. Bekanntlich gehörte die ganze Familie Kiebach zu den falschen Schwurzeugen dieser gefährlichen Frau, und Vater, Mutter, Schwester und Horst Kiebach traten vor dem Schwurgericht als Zeugen auf. Während die Mutter und die Schwester schließlich ein Geständnis ablegten, zu falschem Zeugnis angestiftet worden zu sein, hatten der alte Präparator Kiebach und sein Sohn Horst bis zum Schluß hartnäckig an ihren früheren Eiben festgehalten. Infolge dieses Prozesses wollte sich die Braut von Horst Kiebach, eine 19jährige Stenotypistin, von ihm lossagen. Um sie weiter an sich zu fesseln, hatte er ihr zu Weihnachten große Geschenke in Ausficht gestellt, indem er ihr vorerzählt, daß er große Geschäfte gemacht habe. Die Mittel für die versprochenen Geschenke beabsichtigte er sich durch Raubüberfälle in der Stadtbahn zu verschaffen. Interessant ist, daß Horst Kiebach die zu der Bluttat verwendete Eisenschiene ursprünglich für den verstorbenen Eisenkönig Breitbart bestimmt hatte. Dieser ließ sich bei seinen Vorführungen aus dem Publikum Eisenstücke reichen, die er dann bog. Horst Kiebach, der damals als Schlosser arbeitete, hatte sich zu diesem Zwecke die Eisenschiene angefertigt. Breitbart konnte sie aber nicht verwenden, weil sie scharfkantig war. Das Eisenstück lag in der Wohnung herum und kurz vor dem Attentat im Stadtbahnzug äußerte ein Bekannter bei einer Besichtigung der Schiene, daß man damit leicht jemandem eins über den Kopf hauen könnte: Dadurch will Horst KKiebach auf die Idee gekommen sein, die dreikantige Eisenschiene als Raubinstrument zu verwenden. Horst Kiebach, der von Rechtsanwalt Dr. Sidney Mendel verteidigt wird, wird in den nächsten Tagen dem Untersuchungsrichter zur ersten verantwortlichen Vernehmung vorgeführt werden. Voraussichtlich wird er sich schon im Februar vor dem Schwurgericht II zu verantworten haben.
Fürstenfelder Zeitung, Donnerstag, 5. Januar 1928
Neudeutsche Romantik
Der Raubüberfall im Stadtbahnzug
Berlin. 3. Jan. Gegen den Urheber des Raubüberfalls im Stadtbahnzug Horst Kiebach, dessen Opfer, Dora Perske, am Silvester beerdigt worden ist, ist nunmehr die Eröffnung der Voruntersuchung wegen Raubmordes beantragt worden. Horst Kiebach gehörte übrigens auch zu dem Bekanntenkreis der Frau Ohlerich, die in einem sensationellen Prozeß kurz vor Weihnachten zu 4 1/2 Jahren Zuchthaus verurteilt worden ist, weil sie ihre Bekannten zu einer ganzen Kette falscher Zeugenaussagen veranlaßt hatte. Kiebach, der in dieser Angelegenheit zusammen mit seinem Vater, seiner Mutter und seiner Schwester vor Gericht stand, hatte sich gemeinsam mit seinem Vater bis zum Schluss des Prozesses hartnäckig geweigert, ein Geständnis abzulegen. Infolge dieses Prozesses hatte seine Braut sich von ihm trennen wollen. Nach seinen Angaben sollte ihm der Raubüberfall die Mittel verschaffen, um durch große Weihnachtsgeschenke seine Braut wieder zu versöhnen.
Vorwärts, Abendausgabe – 19. Januar 1928
Der Mord an Dora Perske.
Vernehmung des Mörders im Eisenbahnwagen.
Der 25jährige Präparator Horst Kiebach, gegen den nunmehr gemäß dem Antrag von Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann die Voruntersuchung wegen Raubmordes an der 20jährigen Schlächtermeistertochter Dora Perske eröffnet morden ist, ist heute zum ersten mal dem Untersuchungsrichter, Landgerichtsrat Dr. Birnbach, vorgeführt worden. Diese erste verantwortliche Vernehmung des Angeschuldigten fand jedoch nicht in dem Dienstzimmer des Untersuchungsrichters im neuen Kriminalgerichtsgebäude in der Turmstraße statt, sondern an dem Tatort, in dem Stadtbahnwagen zweiter Klaffe, in dem die Bluttat verübt worden ist.
Der Eisenbahnwagen ist noch von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt und befindet sich gegenwärtig auf dem Abstellbahnhof Grunewald. Dorthin wurde Kiebach heute mittag aus dem Stadtvogteigefängnis transportiert. Im Eisenbahnwagen selbst wird gleich ein gerichtliches Protokoll über die verantwortliche Vernehmung des Angeschuldigten aufgenommen werden. Nach den bisher abgelegten freiwilligen Geständnissen Kiebachs stellt sich die Bluttat als ein mit voller Ueberlegung ausgeführtes Kapitalverbrechen dar, und die Vorgänge sind noch grauenhafter, als bisher bekanntgeworden ist. Wie man weiß, hatte sich Kiebach schon seit Tagen vorher mit dem Gedanken eines Raubüberfalles unter Anwendung der dreikantigen scharfen Elfenschiene getragen, um sich Geldmittel zu einem Weihnachtsgeschenk für seine Braut zu verschaffen. Er war an mehreren Abenden in Begleitung eines Freundes auf der Suche nach einem geeigneten Opfer im Tiergarten herumgestreift, ohne aber zu einer Ausführung zu kommen. Am Morgen des verhängnisvollen Tages steckte er sich in der elterlichen Wohnung die Eisenschiene wieder ein. Seine Mutter, die wohl ahnte, daß er damit ein Verbrechen begehen wollte, nahm sie ihm jedoch weg. Kiebach gelang es dann aber, die Schiene wieder unbemerkt an sich zu nehmen. Auf dem Schlesischen Bahnhof seinem Opfer gegenüber. Zunächst hatte er immer nach Gewissensbedenken, er in das Eisenbahnabteil zweiter Klaffe ein und setzte sich feinem eine so schwere Bluttat auszuführen. Auf der nächsten Station stieg noch ein Fahrgast ein, so daß der Plan vereitelt schien. In Karlshorst jedoch verließ der neue Fahrgast den Zug, und Kiebach war mit seinem Opfer von neuem allein. Noch immer zögerte er. Dann nahm das ihm gegenübersitzende junge Mädchen ihren Handspiegel aus der Tasche heraus. Hierbei bemerkte Kiebach, dass aus dem Geldtäschchen, das ebenfalls in der Handtasche war, ein Geldschein aus der Tasche herauslugte. Der Anblick des Gelbes beseitigte alle bisherigen Hemmungen. Kiebach versetzte seinem Opfer einen wuchtigen Schlag mit seiner Eisenschiene über den Kopf, so daß das Blut herausströmte. Aufschreiend stürzte das junge Mädchen in ein Nebenabteil, weil sie hoffte, dort Hilfe zu finden. Der Räuber stürzte ihr aber nach. Mit erhobenen Händen flehte Dora Perske um Erbarmen. Ungerührt davon schlug Kiebach mit der Eisenschiene, die er inzwischen aus der Umhüllung herausgerissen hatte, auf den Kopf des unglücklichen Mädchens so lange ein, bis er glaubte, daß kein Leben mehr in seinem Opfer sei.
Auf der nächsten Haltestelle verließ er mit dem Geldtäschchen den Zug und fuhr mit einem zur Abfahrt bereitstehenden Zug auf dem anderen Bahnsteig nach Karlshorst. Von dort ging er zu Fuß über die Felder bis zu einer Straßenbahn, mit der er in die Stadt hineinfuhr. Die blutbefleckten Handschuhe und die Eisenschiene gab er später feinem Freunde in Verwahrung, und das wurde ihm bekanntlich zum Verhängnis. Aus den von Kiebach vor der Tat angestellten Erwägungen folgert die Staatsanwaltschaft, daß der Mord mit voller Ueberlegung ausgeführt morden ist.
Vorwärts, Morgenausgabe – 20. Januar 1928
Der Mord im Vorortzug.
Lokaltermin im Eisenbahnwagen.
Gestern nachmittag fand um 1 Uhr auf dem Abstellbahnhof Grunewald der Lokaltermin wegen der Ermordung der Dora Perske statt. Der Verbrecher Horst Kiebach war mit Handfesseln, begleitet von zwei Kriminalbeamten, in einem Polizeiauto aus dem Stadtvogteigefängnis hinausgebracht worden. Reichsbahnoberinspektor Held nahm die Gerichtskommission in Empfang und führte sie zu dem Eisenbahnwagen 2. Klaffe, der hier sichergestellt worden ist. Die beiden in Frage kommenden Abteile zeigen noch die Spuren der Tat. Die Polster, die Wände über den Polstern und die Fenster sind mit Blutspritzern bedeckt. In dem einen Abteil sind mehrere große getrocknete Blutlachen vorhanden. Die Stelle, an der die schwerverletzte Dora Perske in bewußtlosem Zustande mit zerschmettertem Schädel aufgefunden wurde, war durch Kreidestriche aufgezeichnet.
Horst Kiebach blieb an dem Ort seiner schweren Bluttat völlig unbewegt. Er ist erst 20 Jahre alt und macht einen sehr intelligenten Eindruck. Dem schlanken, blondlockigen jungen Mann mit nicht unsympathischen Zügen würde niemand eine so schwere Tat zu trauen. In voller Ruhe schilderte er in allen Einzelheiten, wie sich die Tat abgespielt hatte. Kriminalassistent Wermte mußte sich auf den Platz setzen, den Dora Perske innegehabt hatte, und Horst Kiebach setzte sich ihm gegenüber auf den anderen Fensterplatz. Er bekam dann, nachdem er entfesselt worden war, das Mordinstrument, die scharfkantige Eisenschiene, in die Hand und mußte vormachen, wie er den ersten Schlag ausgeführt hatte. Dabei wies er den Beamten an, daß er den Kopf etwas mehr herunterbeugen müsse. Dieser Schlag hatte fein Opfer auf die linke Kopfseite getroffen und den Hut durchschlagen. Kiebach machte dem Untersuchungsrichter auch vor, wie Dora Perske flehentlich die Hände hochgehoben habe. Da sie fürchterlich schrie, habe er sich veranlaßt gesehen, nochmals zuzuschlagen. Sie sprang dann auf und eilte in das Nebenabteil. Auf eine Frage von Rechtsanwalt Dr. Mendel erklärte Kiebach, daß er nicht den Eindruck gehabt habe, als ob das Mädchen in dem Nebenabteil die Notbremse ziehen wollte. Sie hätte die Notbremse auch gar nicht erreichen können, da sie zu hoch an der Decke angebracht sei. Als Kiebach seinem Opfer nacheilte, habe er, um sie zum Schweigen zu bringen, so lange auf sie eingeschlagen, bis sie zu Boden fiel. Vorher habe Dora Perske ihn nochmal mit erhobenen Händen gebeten, ihr Lehen zu schonen. Er habe aber blindlings darauf Iosgeschlagen, bis sie still und leblos am Boden lag, denn er habe verhindern wollen, daß er durch ihr Schreien verraten werde. Beim Verlassen des Zuges auf dem Bahnhof Friedrichshagen habe er noch nicht das Bewußtsein gehabt, daß er sein Opfer getötet habe. Der Gegenzug nach Berlin, in dem er wieder ein leeres Abteil aufgesucht hatte, hätte noch 10 Minuten bis zur Abfahrt gehalten. Von der Absicht, an Ort und Stelle ein Gerichtsprotokoll über die erste richterliche Vernehmung des des Raubmordes beschuldigten Horst Kiebach vorzunehmen, nahm Untersuchungsrichter Dr. Birnbach, der zu diesem Zweck die Protokollführerin mitgebracht hatte, wegen der ungünstigen Schreibgelegenheit Abstand. Kiebach wurde wieder gefesselt und unter sicherer Bewachung im Auto nach dem Kriminalgericht in Moabit gebracht, dort wurde das Protokoll aufgenommen. Alsdann wurde Kiebach in das Untersuchungsgefängnis Moabit als Untersuchungsgefangener eingeliefert.
Vorwärts, Morgenausgabe – 29. Januar 1928
Raubmörder Kiebach geisteskrank?
Der Raubmörder Horst Kiebach, der sich seit dem Lokaltermin im Untersuchungsgefängnis befindet, ist bereits eingehend vom Untersuchungsrichter vernommen worden. Die gegen ihn wegen des Raubmordes im Eisenbahnzuge geführte Voruntersuchung würde auch bereits abgeschlossen worden sein, wenn nicht R.-A Dr. Sidney Mendel mit Rücksicht auf die von dem zwanzigjährigen Schwerverbrecher bezeigte völlige Gefühlskälte gegenüber den Folgen feiner Tat und der Gleichgültigkeit gegenüber dem seiner harrenden Schicksal eine Untersuchung auf den Geisteszustand angeregt hätte. Diesem Antrage hat Landgerichtsrat Dr. Birnbach stattgegeben und Medizinalrat Dr. Drensteinfurt mit der Beobachtung Kiebachs beauftragt.
Vorwärts, Morgenausgabe – 4. März 1928
Voruntersuchung gegen Kiebach geschlossen.
Des Raubmordes angeklagt.
Die Voruntersuchung gegen den 20jährigen Präparator Horst Kiebach, der in der Weihnachtswoche im Stadtbahnzug zwischen Friedrichshagen und Erkner die Schlächtermeisterstochter Dora Perske ermordet hat, ist vor einigen Tagen abgeschlossen worden Das Gutachten geht dem Vernehmen nach dahin, daß der jugendliche Verbrecher für seine schwere Tat voll verantwortlich ist. Die Akten sind nunmehr an Staatsanwaltschaftsrat Ortmann weitergegeben worden und dieser wird Anklage wegen Raubmordes gegen Kiebach erheben. Kiebach wird sich etwa im Mai wegen dieses Kapitalverbrechens vor dem Schwurgericht des Landgerichts II zu verantworten haben.
Vorwärts, Morgenausgabe – 16. März 1928
Um die Braut an sich zu fesseln.
Ein Diebstahl Horst Kiebachs.
Durch die Voruntersuchung gegen den Präparator Horst Kiebach wegen des Raubmordes an der jungen Dora Perske im Stadtbahnzuge sind noch weitere Straftaten Kiebachs herausgekommen. Es hat sich ergeben, daß er kurz vorher einen schweren Diebstahl begangen hat. Gegen Kiebach ist jetzt von der Staatsanwaltschaft III eine Anklage wegen Diebstahls im Rückfalle erhoben worden. Kiebach hat einer Verkäuferin, mit der er früher befreundet gewesen war, eines Tages einen Besuch abgestattet und ihr bei dieser Gelegenheit eine goldene Armbanduhr und Geld gestohlen. Die Armbanduhr ließ er mit dem Namenszug seiner Braut Elly versehen und schenkte sie ihr angeblich als neugekauft. Die Tat hat Kiebach eingestanden. Er behauptet, daß er den Diebstahl verübt habe, um seine Braut durch Geschenke an sich zu fesseln. Dasselbe Motiv hat er auch für seinen Raubmord angegeben. Die Diebstahlsanklage wird demnächst vor dem Schöffengericht Charlottenburg zur Verhandlung gelangen. Die Anklage wegen des Raubmordes konnte von Staatsanwaltschaftsrat Dr. Ortmann bisher noch nicht erhoben werden, weil Medizinalrat Dr. Dyrenburth sein gerichtsärztliches Gutachten über den Geisteszustand Kiebachs noch nicht fertiggestellt hat. Die von Rechtsanwalt Dr. S. Mendel veranlaßte Untersuchung Kiebachs ist zu dem Ergebnis gelangt, daß bei Kiebach keine Spur von Geisteskrankheit vorhanden ist, so daß er für seine Taten voll verantwortlich zu machen ist.
Vorwärts, Morgenausgabe – 10. Mai 1928
Ein Antrag des Raubmörders Kiebach.
Er will aus der Saft entlassen werden...
Einen Antrag auf Haftentlassung hat der 21jährige Präparator Horst Kiebach an die Strafkammer des Landgerichts II gerichtet. Obwohl gegen Kiebach bereits Anklage wegen Raubmordes, begangen an der jungen Schlächtermeisterstochter Dora Perske im Stadtbahnzuge, erhoben worden ist und obwohl er die Tat eingestanden hat, so daß auf das Kapitalverbrechen Todesstrafe zugesprochen wird, hat er seine Haftentlassung gefordert. Vor einiger Zeit war von der Strafkammer der gesetzlich vorgeschriebene Haftprüfungstermin anberaumt gewesen, der aber wegen seiner Aussichtslosigkeit auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Sidney Mendel abgesetzt worden war. Der Angeklagte war damit nicht zufrieden und hat jetzt selbst die Haftprüfung beantragt, unterstützt wurde er dabei von seinem Vater, der die Freilassung seines Sohnes damit begründete, daß er ihn in seinem Geschäft brauche, da er zahlreiche Aufträge von Museen, Tiere zu präparieren, erhalten habe und die Arbeit allein nicht bewältigen könne. Selbstverständlich hat das Gericht diese Anträge rundweg abgewiesen. In einem schriftlichen Beschluß wird dem Raubmörder begreiflich gemacht, daß eine Aufhebung des Haftbefehls nicht in Frage kommen könne, da er für das nach feinem eigenen Geständnis begangene Kapitalverbrechen nach seinem eigenen Geständnis begangene Kapitalverbrechen schwerste Strafe zu erwarten habe.
Der Abend – 23. Mai 1928
Der Mord im Eisenbahnabteil.
Am 4. Juni wird sich vor dem Landgericht II der 21jährige Präparator Horst Kiebach wegen Mordes in Tateinheit mit Straßenraub unter Todeserfolg zu verantworten haben. Sein Vergehen hat seinerzeit durch die Persönlichkeit des Täters und die Grausamkeit der Tat großes Aufsehen erregt.
Am 21. Dezember bot sich einer Frau Dr. W. beim Betreten eines Eisenbahnabteils in Friedrichshagen ein gräßlicher Anblick: auf dem Boden des Abteils lag in einer großen Blutlache mit zertrümmerter Schädeldecke eine Frau. Die Obduktion ergab, daß die Schädelverletzung mit einem kantigen Eisenstück verursacht war. Die Schwerverletzte war die Tochter eines Wilmersdorfer Schlächtermeisters. Aus ihrer Handtasche, die neben der Verletzten gefunden worden war, fehlte das Geld. Die Beraubte verstarb drei Tage später im Krankenhaus.
Kurz darauf verhaftete die Polizei in der Nähe des Asyls für Obdachlose zwei junge Leute, einen Gelegenheitsarbeiter B. und den Präparator Horst Kiebach. Bei diesem fand man eine in Papier gewickelte, etwa 40 Zentimeter lange dreikantige Eisenstange. B., ins Verhör genommen, bekundete, daß Kiebach ihm am 21. Dezember ein Oberhemd, Taschentücher und noch einige andere Sachen zur Aufbewahrung übergeben habe. Bei dieser Gelegenheit habe er ihm auch erzählt, daß er im Vorortzug kein Schwein gehabt habe, daß er aber
dem Aas tüchtig eins über den Kopf gegeben
habe. Als sie dann in der Zeitung von dem Verbrechen im Eisenbahnabteil lasen, habe Kiebach hinzugefügt, das Opfer würde ihn nicht erkennen, da er sofort kräftig zugeschlagen habe.
Als Kiebach nun vernommen wurde, legte er ganz unvermittelt ein Geständnis ab, ohne noch nach seiner Täterschaft gefragt worden zu sein. Er schilderte stockend seine Tat und brachte die Einzelheiten ausführlich zu Papier. Seine Schilderung begann mit den Worten: Ich bekenne mich reumütig zu meiner Tat. Als Motiv gab er an, daß er durch den Prozeß der Meineidsfabrik Frau Oellrich, in den sowohl seine Mutter als auch seine Schwester verwickelt sind, zum ersten Male erfahren habe, daß sein Vater ein neunfach vorbestrafter Mensch sei. Deshalb habe er gefürchtet, seine Braut könnte dies erfahren und sich von ihm lossagen, und er habe nun beschlossen, ihr, um sie an sich zu fesseln, zu Weihnachten ein Geschenk zu machen. Dazu habe ihm jedoch das Geld gefehlt. So sei ihm der Gedanke gekommen,
irgendeine Tat zu begehen.
Als er im Eisenbahnabteil im Täschchen der Schlächtermeisterstochter Geld erblickt habe, habe er auch mit aller Wucht sofort auf sie zu geschlagen. Nachdem er das Eisenbahnabteil verlassen hatte, ließ er sich beim Friseur rasieren, speiste in einem Restaurant und verbrachte die Nacht mit einer Prostituierten.
Den Vorsitz in der Gerichtsverhandlung führt Landgerichtsdirektor Peltasson, der an die Stelle des Landgerichtsdirektors Duft getreten ist. Die Anklage vertritt Staatsanwaltschaftsrat Ortmann, die Verteidigung liegt in den Händen des Rechtsanwalts Dr. Mendel. Für die Verhandlung sind drei Tage vorgesehen. Neben fünf Sachverständigen sind 31 Zeugen geladen, auch die Mutter und die Schwestern des Angeklagten.
Vorwärts, Morgenausgabe – 25. Mai 1928
Horst Kiebachs Anträge
Er möchte als Präparator arbeiten.
Der Präparator Horst Kiebach, der sich demnächst wegen des an der 20jährigen Dora Perske im Stadtbahnzug verübten Raubmordes zu verantworten haben wird, hat wieder einmal einen merkwürdigen, in diesem Falle besonders eigenartig anmutenden Antrag an das Gericht gestellt.
Er hat verlangt, daß er im Untersuchungsgefängnis seinem Beruf entsprechend sich beschäftigen dürfe und daß ihm deshalb gestattet werden möge, für seinen Vater Tierkadaver und menschliche Leichenteile zu präparieren. Früher hatte er schon einmal beantragt, zur Unterstützung seines Vaters aus der Haft entlassen zu werden, was natürlich ohne weiteres abgelehnt wurde. Sein Vater präpariert Tierkadaver für Museen und aus der Anatomie gelieferte menschliche Leichenteile für Universitätsinstitute. Die Strafkammer des Landgerichts II hat den neuen Antrag des 20jährigen Raubmörders wiederum abgelehnt; in der von Landgerichtsdirektor Dr. Linde gegebenen Begründung dieses Beschlusses heißt es, daß ein Untersuchungsgefangener an sich Anspruch auf eine seinem Beruf entsprechende Beschäftigung habe. Diese Forderung dürfe aber nur im Rahmen der Gefängnisordnung sich bewegen. Durch das Präparieren von Leichenteilen und Kadaver würde aber eine Belästigung der übrigen Gefängnisinsassen und der Beamten entstehen. Die für den 6. Juni angesetzte Hauptverhandlung in dem Raubmordprozeß gegen Horst Kiebach ist auf Antrag von Rechtsanwalt Dr. Sidney Mendel, der an diesem Tage bei einem auswärtigen Gericht zu verteidigen hat, aufgehoben worden. Auch der gerichtliche Sachverständige Medizinalrat Dr. Dyrenfurth, der dem Gericht ein Gutachten über den Geisteszustand Kiebachs erstatten muß, ist an diesem Tage verhindert. Die neue Hauptverhandlung gegen Kiebach wird nunmehr in der am 2. Juli beginnenden neuen Schwurgerichtsperiode des Landgerichts II stattfinden.
Der Abend – 2. Juli 1928
Der Raubmord in der Stadtbahn
Ein Zwanzigjähriger vor den Richtern.
Sohn eines vorbestraften Trinkers, der seine Frau mißhandelte und seine Kinder zum Stehlen anhielt, eine Schwester früh in Fürsorge und später aus Abwegen, schleppt der 20jährige Horst Kiebach tagelang ein dreikantiges Eisen mit sich herum, um schließlich am 21. Dezember im Eisenbahnabteil zwischen Hirschgarten und Friedrichshagen die 20jährige Dora Perske auf die roheste Weise niederzuschlagen und zu berauben, heute hat er sich vor dem Landgericht II wegen Raubmordes zu verantworten.
Landgerichtsrat P e l t a s o n ist Vorsitzender. Es verteidigen Justizrat Dr. Schwindt und R.-A. Dr. Mendel. Sachverständige sind Dr. Dyrenfurth, Dr. Mahrenholz, Dr. Michaelis und Professor Brüning. Auch Vertreter des Bezirksjugendamtes und der Sozialen Gerichtshöfe haben im Gerichtssaal Platz genommen. Das Verbrechen des Zwanzigjährigen hätte vielleicht nicht so großes Aufsehen erregt, wenn die Familie Kiebach - Vater, Mutter und Tochter - nicht von der Meineidsfabrik Olerich her so bekannt geworden wäre. Dieser Meineidsprozeß scheint auch für den jungen Menschen mit zum Verhängnis geworden zu sein. Durch ihn erfuhr er zum erstenmal, daß sein Vater vorbestraft war. So verlor er den letzten Rest von Respekt vor ihm. Um seine Braut nicht zu verlieren, deren Familie nun gleichfalls über sein Elternhaus Bescheid wußte, renommierte er mit Verdiensten, die er nicht zu erwarten hatte, trieb sich auf diese Weise selbst in das grauenhafte Verbrechen hinein. Wie schon oft, so auch in diesem Falle, scheint der erste Eindruck, den alle, die mit dem Angeklagten in Berührung kommen, erhalten, sich zu bewahrheiten: man glaubt diesem jungen Menschen, wie er hier vor Gericht seine kurze Lebensgeschichte bescheiden, korrekt und intelligent erzählt, die Tat nicht zutrauen zu können. Doch wird sie bei einem gewissen moralischen Defekt im Verein mit dem Fehlen von Hemmungen und einer inneren Verwahrlosung, die er seiner Erziehung verdankt, schon verständlich. Erst 14fährig, wird er wegen eines Sittlichkeitsverbrechen an einem achtjährigen Mädchen bestraft, und später folgen in gewissen Abständen verschiedene Eigentumsvergehen. In der Schule war der kleine Horst ein guter Schüler. Im Alter von neun Jahren erhält er vom Vater Taschengeld, das er in Cafés ausgeben darf - damals schwärmte er von einer Matrosenlaufbahn und ging in einem schmucken Marineanzug -, als Laufbursche im Dürerhaus bekommt er reichliche Trinkgelder, auf Veranlassung des Vaters verkauft er seinen Lehrern Zigaretten, die die Schwester auf Befehl des Vaters in der Zigarrenfabrik, in der sie arbeitet, stehlen muß. Zur selben Zeit ist der Junge ständiger Zeuge der Mißhandlungen der Mutter durch den angetrunkenen Vater. Nach Verlassen der Schule kommt Horst zu einem Werkzeugmacher in die Lehre. Er bringt kleine Maschinenteile nach Haufe und verschärft sie.
Später stiehlt er auf Veranlassung des Vaters ganze Werkzeuge; schließlich wird er wegen Diebstahls entlassen.
Auf den darauf folgenden Arbeitsstellen wiederholt sich das gleiche Spiel. Jetzt nimmt sich seiner die Fürsorge an. die schon früher Gelegenheit hatte, sich mit seiner Schwester Lotte zu beschäftigen. Der Sechzehnjährige arbeitet von nun an mit seinem Vater, der Präparator ist. Zwischen diesem und dem Sechzehnjährigen kommt es öfter zu schweren Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Der Junge, der eifrig Sport treibt, ist gezwungen, wochenlang aus sein geringes Taschengeld zu warten. Dann wieder geht es hart auf hart, wenn der besoffene Vater die Mutter mißhandelt; Horst wirft sich dazwischen und wird handgreiflich gegen den Vater. Die Folge davon ist, daß der Sohn tagelang vom Hause fortbleibt, zeitweilig zu arbeiten aufhört und auch außerhalb Berlins weilt. Besonders schlimm war der Vater aus die Liebesverhältnisse des Sohnes zu sprechen. Seit 1925 unterhielt dieser Beziehungen zu einem Mädchen, das einer Lichtenberger Familie angehörte. Es herrschten dort äußerst geordnete Verhältnisse. Kiebach war zwar nicht offiziell verlobt, man betrachtete ihn jedoch als Familienangehörigen.
Am 15. Dezember fand der Meineidsprozeß Olerich-Mittendorf statt. Um den unangenehmen Eindruck, der durch diesen Prozeß bei der Familie der Braut entstanden war, zu verwischen, erzählte der Angeklagte, daß er in der nächsten Zeit etwa 400 Mark verdienen würde und daß er beim Rennen rund 300 Mark gewonnen habe. Weihnachten stand vor der Tür, es mußten Geschenke gekauft werden. Am Sonnabend, dem 17. Dezember, hatte der Sohn seinem Vater drei Mark nicht abgeliefert, die er für ihn einkassiert hatte. Der Vater drängte. Der Sohn wußte nicht, woher er das Geld nehmen sollte, und befürchtete einen Skandal. Am 20. Dezember ging er aus dem Hause und versuchte ohne Erfolg, bei seinen Bekannten Geld aufzutreiben; er erhielt an einer Stelle 1 Mark, für die er sich bei Aschinger ein paar Brötchen kaufte, außerdem eine Abendzeitung und einige Zigaretten. Dann setzte er sich in einen Ringbahnzug, wie er sagt, um nicht zu früh nach Hause zu kommen, fuhr kreuz und quer und wurde gegen 2 Uhr in Kaulsdorf im Eisenbahnwagen geweckt. Er durfte auf dem Bahnhof bleiben und stieg um ½ 5 Uhr morgens in einen Zug, um sich auszuschlafen. Wieder fuhr er kreuz und quer und befand sich gerade in einem Zug, der nach Friedrichshagen ging, als auf dem Schlesischen Bahnhof ein junges Mädchen das gleiche Eisenbahnabteil bestieg. Anfangs war K. mit dem jungen Mädchen allein im Abteil, dann bestieg ein junger Mann für kurze Zeit das Abteil. Kiebach behauptet, daß er das Mädchen angelächelt, sie sein Lächeln erwidert und er beabsichtigt habe, mit ihr gemeinsam auszusteigen. Als er aber kurz nach Hirschgarten durch ihr Hantieren mit der Geldbörse einen Geldschein erblickte, nahm er, enerwartet für sich selbst, das in ein Papier eingewickelte Eisenlineal heraus und
begann auf das junge Mädchen loszuschlagen.
Diese hob wie zum Schutz die Hände - Kiebach schlug weiter auf sie ein; sie flüchtete ins Nebenabteil, Kiebach folgte ihr und bearbeitete sie mit weiteren Schlägen - bis sein Opfer zusammen brach. Dann nahm er die Börse des Mädchens an sich und fuhr nach Berlin. Hier suchte er seine Schwester auf, ließ sich die Haare schneiden und rasieren, speiste in einem Restaurant; sprach darauf eine Prostituierte an, mit der zusammen er sich bei Tietz ein Oberhemd. Taschentücher, Kragen und Krawatten kaufte und verbrachte den Abend mit dem Mädchen in einem Hotel. Die 55 Mark, die er geraubt hatte, waren alle.
Am selben Abend suchte er feinen Freund Brüning auf, dem er von seiner Tat erzählte und der auch später bei der Polizei Anzeige gegen ihn erstattete. Bevor ihm im Polizeipräsidium noch der wahre Grund seiner Verhaftung mitgeteilt worden war, fragte er den Beamten: „Ist es wahr, daß sich Verbrechen von den Vätern auf die Söhne vererben?" Bald darauf legte er unter Schluchzen ein Geständnis ab.
Vorwärts, Morgenausgabe – 3. Juli 1928
Der Raubmordprozeß Kiebach
Aug' in Auge mit dem Vater der Ermordeten.
Das Verbrechen, das Horst Kiebach begangen hatte, kann seiner ganzen Grauenhaftigkeit erst in dem Augenblick zum Bewußtsein der Zuhörer, als man den Vater der erbarmungslos Ermordeten im Gerichtssaal sah. Wie dieser breite, kräftige, untersetzte Mann krampfhaft den Stockgriff umklammerte, als hielte er sich nur mit Mühe zurück, um sich, nicht auf den Mörder zu stürzen; wie sein Mund konvulsivisch zuckte und seine verheiratete Tochter ihn, als er sich auf den Stuhl niederließ, beruhigend über die Haare streichelte; wie er dann im Anblick des Jammers, fast unartikulierte Laute hervorstoßend, den Gerichtssaal verließ. Der Angeklagte kaute aber währenddessen etwas, als merke er nichts davon.
Auch als Kriminalrat Gennot erzählte, wie die Kriminalpolizei aus der langen Reihe der in Betracht kommenden Vorbestraften auch Kiebach, der einmal wegen Sittlichkeitsverbrechen und das andere Mal wegen Diebstahls im D-Zuge betraft war, ins Auge faßte, wie sie auf Grund einer vertraulichen Mitteilung ihn verhaftete und über den Mord ausfragte, während dieses ganzen umfangreichen Berichts des Kriminalkommissars hielt der Angeklagte seinen Kopf hinter der Barriere halb versteckt und - kaute. Das war der echte Kiebach, unbekümmert, harmlos und sittlich stumpf.
Deshalb war es weiter nicht verwunderlich, daß der Vorsitzende vor Eintritt in die Gerichtsverhandlung sich an ihn mit einer Ermahnung wandte, indem er sagte:„Was mir bis jetzt aus den Akten und aus den Briefen von Ihnen bekannt geworden ist, erweckt in mir den Eindruck, daß Sie sich weder der Schwere der Straftat, die zur Verhandlung steht, bewußt noch über Ihre persönliche Lage im klaren sind." Den gleichen Eindruck von dem Angeklagten hatte auch kurz noch der Tat der Kriminalrat Gennat. Jetzt scheint der Zwanzigjährige allerdings schon zu begreifen, was auf dem Spiele steht. Er bestreitet deshalb auch seine anfangs gemachte Aussage. Er will nicht von vornherein darauf ausgegangen sein, irgend etwas zu tun, um Geld zu bekommen. Er bestreitet auch, zu diesem Zweck das Eisenlineal an sich genommen zu haben: zuerst habe er es bei sich getragen, um es zum Vernickeln zu geben und am Tage vor der Tat es nur zufällig in die Tasche gesteckt. Er behauptet, am verhängnisvollen Morgen eigentlich die Absicht gehabt zu haben, nach Hause zu fahren. Auf das Mädchen dreingeschlagen zu hoben sei eine Tat, die ihm selber unbegreiflich sei.„Jetzt scheint es mir, daß ich damals wie ein Wilder war."
Kiebach ist sich aber auch jetzt noch nicht voll und ganz seiner Lage bewußt. Kurz vor der Gerichtsverhandlung schrieb er an seine Schwester und bat sie, seine Braut zu veranlassen, für ihn Socken auszusuchen, die er am Tage des Prozesses tragen könne, sie kenne doch seinen Geschmack. Gesühlskälte und Gefühlsroheit. das sind die ausschlaggebenden Charaktereigenschaften dieses Einumdzwanzigjährigen. Als der Vater die Mutter mißhandelte, dachte er nicht daran, daß er in seinem Jungen die höheren ethischen Gefühle erschlage; als er ihn zum Stehlen anhielt, machte er sich keine Gedanken darüber, daß bei einem jungen Menschen vom Diebstahl zum Raubmord oft nur ein Schritt ist. Hier war dies aber der Fall. War es Totschlag oder Mord? Ist die Tat mit Ueberlegung ausgeführt oder nicht? Das heißt für den Angeklagten soviel wie Leben oder Tod! Jetzt weiß er es!
*
In der„Deutschen Zeitung" muß am ersten wirklich heißen Tag des Jahres ein germanischer Schwächling sofort eine Art Sonnenstich bekommen haben. In diesen traurigen Zustand setzte er sich nämlich hin und schrieb: „R e i ch s b a n n e r m a n n Kiebach vor Gericht". Nach unseren Erkundigungen hat der unselige Kiebach vielmehr einer v o l k i s c h e n Organisation angehört.
Der Abend – 3. Juli 1928
Die Mutter des Mörders.
Der Staatsanwalt beantragt die Todesstrafe.
Bildete den Höhepunkt der gestrigen Sitzung die dramatische stumme Szene mit dem Vater der Ermordeten, so war es heute die tragische Aussage der Mutter des Mörders. Ihr Schmerz schien auch den Angeklagten tief zu ergreifen: Er saß da, hochrot, mit tiefgesenktem Kopf. Als ein von der Mutter an ihn ins Gefängnis gesandter Brief verlesen wurde, weinten beide, Mutter und Sohn.
Es ist eine eigene Sache um diesen Mörder. Da war der Direktor des Stadtvogteigefängnisses v. Holtzendorff als Zeuge. Er fand den Angeklagten nach dem Weihnachtskonzert wie besinnungslos auf dem Boden seiner Zelle liegend. So beeindruckt war er vom Gesang. Der junge Mensch tat dem alten erfahrenen Gefängnisbeamten derart leid, daß er sich um ihn besonders viel kümmerte und sich schließlich fragte: Wie hatte er nur sein Verbrechen begehen können? Da ist der frühere Freund des Angeklagten. B., dem er sofort nach der Tot von dem furchtbaren Geschehnis Mitteilung gemacht hatte, und der ihn später bei der Polizei angezeigt hat. Es war ihm äußerst schwer gefallen, denn er war nicht allein Kiebachs Freund, sondern hatte auch zeitweilig ein Verhältnis mit dessen Schwester. Die Frau des B, erzählt, wie Kiebach am Mittwoch abend nach ihrem Mann gefragt hatte, und wie sie am nächsten Morgen, als dieser ihr mitteilte, daß Kiebach das Mädchen überfallen und beraubt habe, von ihm verlangt habe, daß er sich sofort zur Polizei begebe. Er weigerte sich jedoch, dies zu tun. Zwischen den Eheleuten entstand ein heftiger Streit deswegen, der sich am Abend und am nächsten Tage wiederholte. Erst dann entschloß sich ihr Mann, die Anzeige zu erstatten. B., der wegen seiner Anzeige von der früheren Kiebach-Clique aufs schlimmste verfolgt wurde, machte seine Aussagen mit einer gewissen inneren Erregung. Kiebach ist im Junggesellenheim, in dem er übernachtete, am Mittwoch gegen 9 Uhr erschienen, Hat sich zu ihm auf den Bettrand gesetzt und ihm zugeflüstert: „Verdammt. Habe kein Schwein gehabt. Bin im Vorortzug den ganzen Tag gefahren. Habe gesucht und gesucht. Schließlich ist ein Mädchen eingestiegen. Immer wieder kamen Leute. Dann bin ich mit ihr allein gewesen.
Aas hat einen verdammt harten Kopf gehabt. Hat geschrien. Hab immer zugeschlagen und zugeschlagen.
Hab aufgepaßt, daß ich keine Blutspritzer bekomme. Bei der Gegenwehr hat sie mir das Hemd zerrissen." Nach diesem Gespräch überreichte ihm Kiebach ein Paket, in dem sich u. a. das zerrissene Hemd und die blutigen Handschuhe befanden, und außerdem noch das eiserne Lineal. Als dann von der Verteidigung, um die Aussage des mehrfach vorbestraften Zeugen zu erschüttern, die Frage aufgeworfen wird, ob er die Strafanzeige nicht wegen der Belohnung erstattet habe, erklärte Kriminalrat Gennat, daß B. seine Bekundungen der Polizei unter dem schwersten seelischen Druck gemacht habe. Nun ist die Mutter des Angeklagten an der Reihe, eine 53jährige Frau, der man ihr schweres Eheleben wohl ansieht. Zwei Jahre lang war die Ehe glücklich: dann begann ihre Leidenszeit. In der Nacht nach der Entlassung ihres Mannes aus dem Gefängnis wurde Horst gezeugt, und während der Schwangerschalt erhielt sie von dem Ehegatten dauernd Schläge. Im Alter von drei bis vier Jahren litt der Junge nach einem Fall an Krämpfen. Als er etwa neun Jahrs alt war, begünstigte der Vater in ihm eine gewisse Großspurigkeit. Er hielt ihn dazu an, daß er Uniform trage, versorgte ihn mit reichlichem Taschengeld und veranlaßte ihn, Cafés zu besuchen. Später schlug er ins direkte Gegenteil um. Als der Junge Lehrling wurde, hielt er ihn im höchsten Maße knapp. Dafür sagte er ihm aber: „Wenn du was mitbringen kannst, so bringe es nur ruhig mit.“ Und der Knabe stahl auf seiner Lehrstelle, bis er entlassen wurde. Auch auf der zweiten Lehrstelle meinte der Vater: „Wenn du für dich was mitbringst, kannst du auch für uns was mitbringen" Als dann die Zeugin das Verhältnis des Mannes zu ihr und.zu den Kindern schildert, kann sie ihrer Tränen nicht Herr werden. Der Vater war auf die Kinder stets schlecht zu sprechen.
„Totschlagen muß man sie", sagte er gewöhnlich.
„Und wenn Du dazwischen kommst, erhältst Du Dresche." Der Vater Kiebach, ein etwa 57jähriger Mann, dessen blosses Gesicht brutale Züge zeigt, verweigert seine Aussage.
Todesstrafe beantragt.
Nach einem halbstündigen Plädoyer beantragte der Staatsanwalt gegen Horst Kiebach wegen schweren Raubes mit Todeserfolg in Tateinheit mit Mord die Todesstrafe und Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit.
Vorwärts, Morgenausgabe – 4. Juli 1928
Todesurteil für Kiebach.
Das Gericht gegen die Todesstrafe.
Nach anderthalbstündiger Beratung - für den psychologisch wie juristisch komplizierten Fall vielleicht doch etwas zu wenig - verkündete das Gericht im Mordprozeß Horst Kiebach im Namen des Volkes sein Urteil: Der Angeklagte wird wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todeserfolg zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit verurteilt.
Das Gericht hat seinem Urteil das erste schriftliche Bekenntnis Kiebachs zugrunde gelegt; darin hatte der Mörder unumwunden zugegeben, daß er fest entschlossen war, irgendein Verbrechen zu begehen und daß er in dieser Absicht den Zug bestiegen hatte. In Verbindung mit dem übrigen Verhalten des Angeklagten vor und während der Tat ist das Gericht zur Ansicht gelangt, daß
die Tat mit Ueberlegung ausgeführt
worden ist. Das Gericht ist nicht dem Gutachten der Sachverständigen, Medizinalrat Dr. Dyrenfurth gefolgt, der die Möglichkeit zugibt, daß bei dem zur hysterischen Psychopathie neigenden egozentrischen jungen Menschen unter dem Einfluß von Hunger und Durst der tagelang gehegte Plan zu einem plöglichen überlegungslosen Kurzschluß geführt habe. So blieb dem Gericht nichts anders übrig, als den Angeklagten auf Grund des Mordparagraphen zum Tode zu verurteilen. Es konnte sich aber nicht der Einsicht verschließen,
daß allein eine tragische Verkettung ungünstiger Umstände ihn zum Mörder gemacht hatte;
daß er es nicht geworden wäre, wenn er unter einem glücklicheren Stern geboren wäre. Deshalb erklärte der Vorsitzende, daß das Gericht von sich aus zu prüfen gehabt habe, ob es ein Todesurteil gefällt hätte, wenn nicht absolut zwingende juristische Gründe vorgelegen hätten; es sei zum Ergebnis gelangt, sagte er weiter, daß es angesichts einer großen Reihe von Nebenumständen, die in das Leben des Angeklagten hineingespielt haben, von der Todes strafe abgesehen hätte, wenn es die freie Wahl gehabt hätte. So wurde hier das Todesurteil gegen Kiebach gewissermaßen zum Todesurteil gegen den Mordparagraphen. Das Gericht hat sein Urteil zwar seinem juristischem Gewissen gemäß gefällt, zugleich aber gegen sein menschliches Gewissen gehandelt.
Zur grausamen Tat des 21jährigen Horst Kiebach und zu seiner Persönlichkeit ist nur noch wenig nachzutragen: Geblendet von seinem lieben Ich, jedes Gemeinschaftsgefühls bar, glaubte der zwanzigjährige ein Verbrechen begehen zu müssen. Wäre nicht die 20jährige Dora Perske ihm zum Opfer gefallen, so hätte er sich wahrscheinlich ein anderes Opfer geholt. Seine Eltern ahnten Schlimmes und veranlaßten ihn, den Dreikant aus dem Paletot zu nehmen; der Zeuge Schwarz sah das Mordinstrument, als Kiebach eines Abends unter verdächtigen Umständen bei ihm.in der Wohnung erschien. Der junge Mensch war gewissermaßen dem Dreikant auf Leben und Tod verfallen. Und darin liegt eine gewisse Tragik. In knabenhaftem llebermut hatte er
dies eiferne Lineal für den Eisenkönig Breitbart verfertigt,
es später für die Zeichnungen seines perpeteum mobiles benutzt, um es schließlich als Jüngling zum Mordwerkzeug an seinem Opfer werden zu lassen. Nicht geringere Tragit liegt darin, daß sein Beruf, der ihm zur Lebensgestaltung verhelfen sollte, hier zum Todeshelfer wurde. Als Präparator gewohnt, mit Menschenknochen und Menschenleibern zu hantieren, Augenzeuge dessen, wie sein Vater mit Menschenknochen nach der Mutter warf, sah er im fremden Menschen weniger ein fühlendes und leidendes Geschöpf als ein Bündel von Knochen, Muskeln und Nerven. Eben erst hatte er einem unschuldigen Mädchen den Schädel eingeschlagen und zu Hause fand er
auf dem Herd in einem Tops Menschenschädel kochend.
Was der Beruf in ihm an Gefühlsroheit schuf, wurde durch das Elternhaus nicht gemildert. Aus dieser Häuslichkeit hinweg wollte er sich in das geordnete Familienleben im Hause seiner Braut retten. Die Mängel der Erziehung hatten aber bereits eine zu große Macht über ihn gewonnen, der Einfluß der Braut und ihrer Eltern waren nicht imstande, das gutzumachen. was an ihm verdorben worden war - die Liebe des tüchtigen Mädchens konnte ihn nicht mehr retten. Und so sind es drei Familien, die schwer an der Tat leiden müssen: die Eltern der Ermordeten, die Angehörigen des Mörders und die Familie der Braut.
Tragisch wirkt schließlich die Tatsache, daß, wie im Falle des jungen Schumann, der am Vorabend von Weihnachten 1926 den Tabakhändler Wurzel tötete und im Falle des Maurergesellen aus Königsberg, der zu Weihnachten 1927 den Geldbriefträger niederschlug, auch hier um des Weihnachtsfestes und seiner Geschenke willen ein so gräßliches Verbrechen begangen werden konnte. Hatte es wirklich geschehen müssen?
Breslau - Hunsfelder Stadtblatt - Mittwoch, 4. Juli 1928
Auswurf der Menschheit
Prozeß gegen den 21 jährigen Mörder Kiebach.
Das Berliner Schwurgericht hat schon manchen Mörder gesehen, für den selbst Richter, die vielerlei erlebt haben, keine Spur von Mitgefühl haben konnten. Selten aber sah man
einen so kaltblütigen jungen Menschen wie jetzt den Mörder der jungen Dora Perske, den 21jährigen Horst Kiebach.
Dieser Kiebach war mit seinen 21 bereits fünfmal vorbestraft, dreimal wegen Diebstahls, einmal wegen Betrugs und als 14 jähriger schon wegen eines Sittlichkeitsverbrechens.
Jm vergangenen Dezember war er dem Vater drei Mark schuldig und ging deshalb nicht nach Hause. In der Berliner Stadtbahn wollte er sich das Geld schon beschaffen. Mit einer Passantin bandelte er an und versetzte ihr dann plötzlich mit einer Linealkante Schläge auf den Kopf, so daß das junge Mädchen - die Dora Perske - taumelte.
Nach der Tat brüstete er sich mit dem gelungeen Raubmord, hohnlachte daruber, daß die Welt solches Aufsehen davon machte, wo doch nur »ein Mensch und 55 Mark verlorengegangen seien“. Bei Kiebach hieß es 55 Mark und ein Mensch, denn Geld ist ihm wichtiger als alles andere.
Während der Gerichtsverhandlung benimmt er sich unflatig, er lacht und kaut, als er verhört wird. Kennzeichnend für seine Frechheit ist die Ausgabe einer Verlobungsanzeige während der Untersuchungshaft mit dem Bemerken "Eine Feier findet nicht statt."
Das Gericht wird Kiebach aburteilen, der Fall ist aber damit noch nicht erledigt. Denn sein Milieu ist nicht besser als er und die Freunde des Angeklagten verraten einen Gemütszustand, der erschreckend ist. Der Auswurf der Menschheit steht hier vor Gericht.
Zwönitztaler Anzeiger - 4. Juli 1928
Todesstrafe gegen Kiebach beantragt
Der Prozeß gegen den jugendlichen Raubmörder.
Im weiteren Verlauf des Prozesses gegen den 21- jährigen Horst Kicbach, der ein junges Mädchen, Dora Perske, in einem Berliner Vorortzuge auf brutalste Weise ermordet hat, wurden die Angehörigen und ein Frenud des Täters vernommen. Aus der Aussage seines ebenfalls bereits vorbestraften Freundes Büttgen ersieht man wiederum die unglaubliche Roheit, die Kiebach auch nach der Tat noch an den Tag legte. Er kennt für sein Opfer kein Mitleid und benennt das Mädchen mit
Ausdrücken der Gasse,
die man nicht wiedergcben kann. Bezeichnend für die Verbrecherclique um Kiebach ist es, daß der Freund Büttgen, der ihn angezeigt hat, in einem fort belästigt wird und sogar schon mehrfach überfallen worden ist. Die Zuhörer mutet es bei der Veranlagung des Kiebach seltsam an, daß die Braut auch heute noch bei ihm bleiben will, obwohl doch dcr Angeklagte nicht eine Spur von Reue zeigt und auch im Verkehr mit seinen Angehörigen sich als derselbe Rohling erwiesen hat wie jetzt im Gerichtssaal.
Nur einmal bricht er in Tränen aus,
als die Mutter von dem zerrütteten Leben in der Familie Kiebach erzählt. Der Vater, der den Gefängnissen Berlins ebenfalls kein Fremder ist, verweigert die Aussage über das Vorleben seines Sohnes und sein Verhältnis zu ihm.
Der Staatsanwalt führte aus, daß man bei Horst Kiebach vergeblich nach Milderungsgründen suchen müsse. Es liegt nicht etwa, wie der Angeklagte vorzutäuschen suche, Totschlag vor, sondern ein Mord, für den die Krinnnalgeschichte seinesgleichen sucht. Er beantragte daher Todesstrafe.
Ingolstädter Anzeiger - Donnerstag 5. Juli. 1928
Der Raubmord wegen drei Mark.
Ein Opfer seiner Erziehung.
Am Montag begann in Berlin vor dem Landgericht II ein Raubmordprozeß gegen den 20 jährigen Schlosser Horst Kiebach, der am 21. Dezember 1927 in einem Eisenbahnabteil
zwischen Hirschgarten und Friedrichshagen die 20jährige Dora Perske auf roheste Weise niederschlug und beraubte. Vor dieser Tat hatte sich Kiebach bereits wegen verschiedener anderer Vergehen zu verantworten. Als Vierzehnjähriger war er wegen eines Sittlichkeitsverbrechens angeklagt später machte er sich wiederholt des Diebstahls schuldig, bis er in die Fürsorge ausgenommen wurde Aus der Zwangserziehung entlassen, arbeitete Kiebach zunächst mit seinem Vater, der Präparator ist. Bald kam es zwischen beiden zu schweren Auseinandersetzungen und Streitigkeiten. Der Junge, der eifrig Sport trieb, war gezwungen, wochenlang auf sein geringes Taschengeld zu warten. Der betrunkene Vater mishandelte seine Mutter: die Folgen waren Handgreiflichkeiten zwischen Vater und Sohn. Tagelang blieb der kaum Siebzehn jährige von Hause fort, zeitweilig ohne zu arbeiten und außerhalb
Berlins. Eines Tages hatte er für seinen Vater drei Mark einkassiert ohne das Geld abzuliefern Er hatte es für sich verausgabt. Das war kurz vor Weihnachten. Der Vater drängte, er bestand auf dem Geld. Der Sohn wußte nicht, woher er es nehmen sollte und befürchtete einen Skandal. Tagelang irrte er bei Bekannten und Verwandten umher, um die drei Mark zu borgen. Alles ohne Erfolg Schließlich setzte er sich vor Verzweiflung auf die Ringbahn und fuhr kreuz und quer durch die Gegend.
Am 17. Dezember wurde er gegen 2 Uhr nachts in Kaulsdorf im Eisenbahnpackwagen ausgefunden. Voller Mitleid erlaubten ihm die Beamten auf dem Bahnhof zu bleiben und sich auszuschlafen. Am nächsten Morgen um 1/2 5 Uhr begann das Elend von neuem. Wieder fuhr er kreuz und quer: auf dem einen Bahnhof stieg er ein, auf dem anderen Bahnhof stieg er aus, um den Gegenzug zu benutzen. Der Zufall wollte es, daß am 17. Dezember auf dem Schlesischen Bahnhos die in Friedrichshagen wohnhafte Dora Perske in das von dem Mörder benutzte Abteil einstieg, um nach Hause zu fahren. Kiebach behauptet, daß er das Mädel anfangs angelächelt. sie sein Lächeln erwidert habe und er beabsichtigt hatte mit ihr gemeinsam auszusteigen. Als er aber kurz nach Hirschgarten durch ihr Hantieren mit der Geldbörse einen Geldschein erblickte, will er, unerwartet für sich selbst, das in Papier eingewickelte Eisenlineal herausgenommen haben. Er schlug so lange auf sein Opfer ein bis es tot zusammenbrach. Dann nahm er die Börse an sich und fuhr nach Berlin. Hier suchte er seine Schwester auf, ließ sich die Haare schneiden und rasieren, speiste in einem Restaurant und begab sich schließlich mit einer Prostituierten zu ..... um dort Wäsche zu kaufen. Die folgende Nacht verbrachte er mit seiner Begleiterin gemeinsam in einem Hotel. Am nächsten Morgen waren die geraubten 55 Mark alle. Einem Freund erzählte er dann von seiner Tat. Kurz darauf wurde er auf Grund seiner Selbstbezichtigung verhaftet: er legte noch kurzem Leugnen ein umfassendes Geständnis ab.
Jetzt steht dieser gerade 20 jährige Mensch, durch seine Erziehung und die häuslichen Verhältnisse seiner Eltern verroht, vor den Richtern, damit ein scheußliches Verbrechen seine Sühne findet.
Das Urteil.
Berlin, 3 Juli. Im Prozeß gegen Kiebach fällte am Dienstag nachmittag das Schwurgericht das Urteil. Der Angeklagte wurde wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub zum Tode
verurteilt unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebensdauer. das Mordinstrument wird eingezogen.
In der Begründung des Urteils wird ausgeführt, daß der Täter den Mord mit größter Kaltblütigkeit geplant hat. Von einer Tat des Affekts könne keine Rede sein. Das Gesetz habe sich aber genötigt gesehen, auch zu prüfen, ob Anlaß vorhanden sei für ein später einzuleitendes Gnadenversfahren. Das Gericht stellte fest, daß es, wenn es bei der Urteilsfällung einen weiteren Strafrahmen gehabt hätte, wie ihn die geplante Reform vorsieht, das Familienmilieu des Angeklagten sowie den abstumpfenden Beruf als Präparator und seine besonders geartete Psyche berücksichtigt und von einer Todesstrafe abgesehen hätte. Das Schwurgericht habe es für seine Pflicht gehalten. dies zum Ausdruck zu bringen.
Vorwärts, Morgenausgabe – 6. Juli 1928
Kiebach nimmt das Urteil an.
Gnadengesuch der Verteidiger.
Der vom Schwurgericht wegen Raubmordes zum Tode verurteilte 21jährige Präparator Horst Kiebach hat auf das Rechtsmittel der Revision beim Reichsgericht verzichtet, so daß das Todesurfeil damit rechtsfräftig wird.
Die Rechtsanwälte Dr. Schwindt und Sidney Mendel haben nunmehr ein Gnadengesuch eingereicht, das Todesurteil nicht zur Vollstreckung zu bringen, und sie haben sich dabei auf die Stellungnahme des Schwurgerichts gestützt, die Landgerichtsdirektor Peltason bei der Verkündung der Todesstrafe mitteilte. Das Schwurgericht hätte nicht auf Todesstrafe erkannt, wenn das jetzige Strafrecht beim Mord die Wahl zwischen der Verurteilung zum Tode und einer anderen Strafe zulassen würde, wie es in dem neuen Strafgesetzentwurf vorgesehen ist. Kiebach wird wahrscheinlich nicht hingerichtet werden, sondern die Todesstrafe wird in lebenslängliches Zuchthaus umgewandelt werden.
Die von Kiebach in der Verhandlung und bei der Verkündung des Todesurteils zur Schau getragene Kaltblütigkeit hat sich gründlich gewandelt. Seit seiner Rückkehr in die Gefängnisszelle ist Kiebach völlig zusammengebrochen und weint dauernd. Er hat an seine Braut, die ihm noch in der Hauptverhandlung erklärt hatte, daß sie die feste Absicht habe, den Mörder zu heiraten, einen Abschiedsbrief gerichtet. Kiebach bittet seine 20jährige Braut, daß sie ihn sofort im Gefängnis besuchen möchte. Er wolle sie noch einmal sprechen und dann für immer von ihr Abschied nehmen. Nach Rechtskraft des Urteils wird die Gefängnisverwaltung, die dann für die Erteilung der Sprecherlaubnis zuständig ist, dem Wunsche des Mörders Rechnung tragen.
Danziger Volksstimme - Freitag 6. Juli 1928
Kiebach nimmt das Todesurteil an.
Ein Gnadengesuch.
Der am Dienstag vom Berliner Schwurgericht wegen Raubmordes an der Dora Perske zum Tode verurteilte 21jährige Pärparator Horst Kiebach hat auf das Rechtsmittel der Revision verzichtet, so daß, das Todesurteil damit rechtskräftig wird. Die Rechtsanwälte haben nunmehr ein Gnadengesuch eingereicht.
Münchner neueste Nachrichten - 28.11.1928
Der wegen Raubmordes zum Tode verurteilte 21 Jährige Präparator Horst Kiebach aus Berlin ist mit Rücksicht auf seine Jugend zu lebenslänglichem Zuchhaus begnadigt worden.
Der Mord bei Ostiem am 1. Februar 1913
24. Juni 1913 -"Zeitung für Stadt und Land"
Der Mord bei Ostiem
Oldenburg 24. Juni
Leider gehören Mordprozesse vor dem Oldenburger Schwurgericht nicht zu den Seltenheiten. Im letzten Jahrzehnt kam dort so mancher betrübende Fall, in dem ein Mensch gewaltsam getötet worden war, zur Verhandlung. Heute handelt es sich um den Fall Hilberts Holtermann. Der Andrang zum Zuhörerraum ist sehr stark, erfreulicherweise hat das Gericht Karten ausgegeben, wodurch einer Überfüllung des Zuhörerraums vorgebeugt worden.
Aus der Anklagebank nehmen Platz:
1 . Der Arbeiter Johann Hilberts , geb. am 27 . März 1882 zu Wiesen, wohnhaft zu Klosterneuland.
2 . Die Ehefrau des Arbeiters Johann Holtermann, Wilhelmine geb. Kaiser, geb. am 11. Juni 1880 zu Funnix, Kreis Wittmund , wohnhaft zu Klosterneuland .
Das Gericht setzt sich zusammen aus den Herren Landgerichtsdirektor Bothe, Landgerichtsrat Dr. Högel Assor Mehrens; Gerichtschreiber ist Referendar Rolfs.
Die Verteidigung liegt in den Händen der Rechtanwälte Ehlermann und Greving.
Die Anklags vertritt Erster Staatsanwalt Riesebieter.
Hilberts ist angeklagt, in der Nacht vom 1. zum 2. Februar 1913 zu Ostiem einen Menschen, nämlich den Arbeiter Johann Holtermann aus Klosterneuland, getötet, und die Tötung mit Überlegung ausgeführt zu haben.
2 . Die Ehefrau Holtermann ist angeklagt, einen anderen nämlich den Arbeiter Johann Hilberts aus Klosterneuland, zu der von demselben begangenen Handlung, nämlich den an ihrem - Ehemanns begangenen Mord, durch Geschenke oder Versprechen, durch Drohung, durch Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt, durch absichtliche Hinterführung oder Beförderung eines Irrtums oder durch andere Mittel vorsätzlich bestimmt zu haben.
Der Angeklagte Hilbers
ist ein großer schlanker Mensch, der keinen unsympathischen Eindruck macht. Er hat von 1904 bis 1906 Bei der ersten Kompagnie des Infanterie-Regiments Nr. 91 gedient, Vorher hat er bei verschiedenen Landwirten und bei Kanalschiffern gearbeitet. Später hat er in verschiedenen Betrieben, Viehhändlern, bei Gelegenheitsarbeiten in Feldhausen, bei Unternehmern in Wilhelmshaven und Rüstringen im Juni 1909 bei den Kalksandsteinwerken bei Heidmühle, dann wieder in Wilhelmshaven, bei dem Fuhrunternehmer Looschen in Schaar, vom 1 . Mai bis 1. November 1911 bei Landwirt Daun in Horster Grashaus, dann wieder beim Fuhrunternehmer Neumann in Heidmühle, und in der letzten Hälfte des Jahres 1912 auf den Kalksandsteinwerken bei Heidmühle gearbeitet.
Die Angeklagte Holtermann
hat sich am 8. Mai 1898 mit ihrem Ehemann verheiratet. Ihre Mutter ist gestorben, als sie, die Angeschuldigte, noch jung war und mit ihren Eltern in Funix wohnte. Der Vater hat sich bald darauf wieder verheiratet und ist nach Rüstringen gezogen. Ihre Stiefmutter scheint sich um ihre Erziehung wenig gekümmert zu haben.
Die Eheleute Holtermann
haben nach ihrer Verheiratung bis zum 1. Juni 1911 in Rüstringen gewohnt und sind dann nach Klosterneuland gezogen, wo sie sich ein eigenes Haus erwarben. Etwa 1907 erbte Holtermann von seinem Vater 3500 M. Sie lebten in guten Vermögensverhältnissen, da der Ehemann Holtermann sehr sparsam war.
Die Vorgeschichte.
Im September 1912 ist der Angeschuldigte Hilberts zu den Eheleuten Holtermann in Kost und Logis gekommen. Er arbeitete damals auf den Kalksandsteinwerken bei Heidmühle, von Weihnachten bis Neujahr bei dem Fuhrunterehmer Neumann in Heidmühle. Vom 2. bis 25. Januar hatte er infolge eines kranken Fingers nicht gearbeitet. Der Ehemann Holtermann war tagsüber abwesend, da er auf der Werft in Wilhelmshaven arbeitete. Die Anklage nimmt an, daß es in dieser Zeit zu intimem Verkehr zwischen Hilberts und Frau Holtermann gekommen ist. Auch der Außenwelt gegenüber machten sie gar kein Hehl von ihren Bezieungen. Allgemein ist über ihr Verhalten gesprochen worden. Zwei Nachbarn haben Holtermann auch nicht lange vor seinem Tode auf das Verhalten seiner Frau aufmerksam gemacht, infolgedessen er die Angeschuldigte zur Rede gestellt hat. Doch auch in seiner Gegenwart genierten sie sich nicht, miteinander zärtlich zu tun, wie sich dies namentlich auf einem Balle an Kaisers Geburtstage beim Wirt Klische zeigte. Hilberts traktierte hier Frau Holtermann mit allerlei Sachen, tanzte fast ausschließlich mit ihr und brachte dann, nachdem der Ehemann Holtermann betrunken geworden war und sich entfernt hatte, allein Frau Holtermann nach Hause.
Die Mordnacht.
Am 1. Februar d. J. fand in der Faßschen Wirtschaft in Ostiem eine Bürgervereinsversammlung statt. Holternn war Mitglied des Vereins, Hilberts dagegen nicht. Sie find kurz nach 8 Uhr von Hause weggegangen, und zwar über Heidmühle, die Chaussee entlang, sind kurz vor 9 Uhr beim Wirt Hinrichs in Ostiem eingekehrt, wo sie aber nur kurze Zeit verweilten, und dann zur Faßschen Wirtschaft gegangen. Hilberts blieb in der Gaststube, Holtermann ging in den Saal hinein, wo die Versammlung abgehalten werden sollte, ist aber dann nach Verlauf von 10 Minuten zurückgekommen und hat nun bis gegen 1/2 12 Uhr zusammen mit Hilberts in dem Faßschen Lokale gekneipt. Etwa um 1/2 12 Uhr sind sie fortgegangen. Holterrnann war angetrunken, Hilberts hat niemand eine Trunkenheit angemerkt.
Am andern Nachmittags um 5 Uhr wurde in der Nähe des Bahnhofs Ostiem
in einem Graben Holtermaun als Leiche gefunden.
der äußere Befund zeigte und die erfolgte Leichenöffnung hat dies bestätigt, daß er erstochen worden ist. Vier Zentimeter oberhalb der rechten Augenbraue befand sich eins gralinige, zwei Zentimeter lange Hautabschürfung. Am Halse fanden sich drei gradlinige Durchtrennungen der Haut. Die erste saß am unteren Rande des Unterkiefers, und war 2 1/2
Milimeter lang. Eine zweite Wunde befand sich in der Höhe des Kehlkopfes; sie war 3 Zentimeter lang und klaffte 6 Milimeter auseinander. Eine dritte Wunde befand sich ebenfalls in der Höhe des Kehlkopfes, neben der Mittellinie beginnend und von da an 12 Millimeier horizontal nach links verlaufend. Als Todesursache kommen nach dem ärztlichen Gutachten nur die beiden letztgenannten Verletzungen in Frage. Ter Tod ist durch Verblutung eingetreten, und zwar im Anschluß an die Verletzung großer Halsgefäße. Sterbend oder nach erfolgtem Tods ist Holtermann in den Graben gelangt.
Der Verdacht.
Der Kopf hat in der Richtung nach Jever zu gelegen, der Kopf befand sich unter Wasser, Brust und Leib haben aus dem Wasser herausgesehen. Die Mütze lag zu Füßen der Leiche, einige Schritte davon entfernt. Der Fundort befand sich 150 Meter westlich von dem Bahnhof Ostiem in der Richtung nach Jever. 9 Meter vom Graben entfernt ist auf dem nebengelegenen Acker ein Dolchmesser gefunden worden; die dazu gehörige Lederscheide lag zwei Schritte von der Leiche entfernt. In der Nacht, wo die Tat begangen ist, war starker Schneefall; dadurch erklärt sich das späte Auffinden der Leiche. Der Verdacht der Tat lenkte sich bei dieser Sachlage sofort auf Hilberts; er wurde zu Hause angetroffen und gleich festgenommen. Zunächst hat er die Tat geleugnet und behauptet, Holtermann sei nach dem Weggänge aus der Faßschen Wirtschaft die Bahnstrecke nach Heidmühle entlang gegangen, während er die Chaussee nach Schortens und von dort einen Seitenweg nach Klosterneuland eingeschlagen habe.
Rechtsanwalt Greving vertritt Frau Holtermann, Rechtsanwalt Ehlermann Hilberts.
Die beiden Angeklagten betreten in zuversichtlicher Haltung den Schwurgerichtssaal, als ob sie sich gar nicht bewußt sind, um welch schwere Anklage es sich handelt. Das ändert sich aber bald. Als Frau Holtermann die 59 Zeugen sieht, wird die Erinnerung an die furchtbaren Dinge doch in ihr lebendig; sie hält das Taschentuch vor das Gesicht und weint; sie ist eine mittelgroße Frau.
Nach Bildung der Geschworenenbank, erfolgt der Zeugenaufruf. Es sind 59 Zeugen geladen; außerdem sind zwei Sachverständige erschienen: Medizinalrat Dr. Schlaeger und Dr. Ruschmann.
Zwei Tage Verhandlung.
Der Vorsitzende teilt mit, daß man sich heute mit dem Vorleben der Angeklagten, ihrem Charakter, ihren Beziehungen zueinander, ihren intimen Beziehungen und schließlich mit der Versammlung , die vor der Mordnacht stattfand, beschäftigen wird . — Morgen kommt der Leichenbefund, das Verhalten der Angeklagten nach dem Morde usw. zur Sprache. Die Verhandlung wird am Mittwochmorgen um 9 Uhr fortgesetzt. Ob heute eine Nachmittagssitzung stattfindet, wird erst der Verlauf der Sitzung ergeben.
Die Vernehmung der Angeklagten
Der Angeklagte Hilberts hat einige Vorstrafen hinter sich, die Angeklagte Holtermann ist unbestraft.
Hilberts.
Vorsitzender: Angeklagter, bekennen Sie sich schuldig? Haben Sie das getan, was Ihnen die Anklage vorhält? — Ja . — Haben Sie Hilberts vorsätzlich totgemacht ? — Nein, mit Überlegnng nicht. — Haben Sie das Messer nicht zu dem Zweck mitgenomnren? — Nein. — Wie find Sie denn dazu gekommen, Holtermann zu töten ? — Ich war von der
Frau dazu angestiftet worden. — Von welcher Frau? — Von Frau Holtermann. — Was hatte sie denn zu Ihnen gesagt? — Ich sollte sehen, daß ich ihn nicht wieder nach Hause brächte; sie wollte ihn nicht mehr vor Augen sehen. — Hat die Frau auch von Heirat gesprochen? — Ja , sie hat gesagt, sie wolle mich heiraten, wenn der Mann tot wäre. — Dann wollten Sie doch den Mann töten. — Nein. — Wenn Holtermann aber weg war, war es Ihnen auch recht . — Ja.
Frau Holtermann
Vorsitzender: Angeklagte, was sagen Sie dazu ? Ich bin unschuldig! — Haben Sie den Ausspruch nicht getan ? — Nein . — Haben Sie nicht gesagt, der Angeklagte soll Ihren
Mann nicht wieder mit nach Hause bringen ? — Nein. — Haben Sie auch nicht gesagt, Sie wollten Hilberts heiraten, wenn Ihr Mann tot war? Haben Sie überhaupt nicht mit
ihm über solche Dinge gesprochen? — Nein . — Hat der Angeklagte Ihren Mann dann aus freihen Stücken getötet? — Ja.
Die Zeugenvernehmung.
Zunächst werden die früheren Arbeitgeber des Angeklagten und solche Personen, die beim Militär oder sonst mit ihm zu tun hatten, vernommen. Das Urteil über Hilberts lautet sehr verschieden. Ein Zeuge sagt : Er war fleißig und ordentlich, ein anderer: es war nichts an ihm auszusetzen; ein Feldwebel sagte: „Er war ein feiger Charakter." Ein Arbeitgeber sagt aus: Ich traute ihm nicht, und habe sich gefreut, daß ich ihn wieder los wurde. Meine Knechte und Mägde sagten mir, daß er das Vieh schlecht behandelte. Ein Zeuge hat einmal Streit mit ihm gehabt. Dabei hat sich der Angeklagte sehr roh gezeigt. Ein Zeuge hat in einem Streit mehrere Messerstiche in Seite und Kopf von ihm erhalten. Hilberts soll sehr zu Streitigkeiten geneigt haben. Er soll grob, aufbrausend , jähzornig sein.
(Bei Schluß der Redaktion dauert dis Sitzung fort.)(1411)
26. Juni 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Der Mord bei Ostiem
( Nachdruck verboten )
( Fortsetzung des- Berichts aus gestriger Nummer.)
Eine ganze Anzahl Zeugen sagen darüber aus, wie sich die Angeklagten nach dem Mord verhalten haben. Das Verhalten der Angeklagten Holtermann nach der Tat ist ein sehr belastendes gewesen. Während sie selbst zugibt, daß ihr Mann sonst nicht so lange auszubleiben Pflege, hat sie nichts dafür getan, um zu erfahren, wo der Mann geblieben sei. Sie hat weder Verwandte noch Nachbarn benachrichtigt und auch keine Bedenken gegen das Ausbleiben ihres Mannes geäußert. Beide Angeschuldigte haben miteinander gelacht und gescherzt; Hilberts hat sogar Musik gemacht, und als am 2. Februar früh die Zeugin Schmidt Weißbrot brachte, ist sie genötigt worden, hereinzukommen und Kaffee mitzutrinken. Alle sind guter Laune gewesen und haben Scherz gemacht. Andererseits haben Zeugen beobachtet, daß beide Angeschuldigte oft vor die Haustür gekommen sind, um auszuschauen, als ob sie auf irgend etwas lauerten. Als dann durch den Gendarm die Festnahme von Hilberts erfolgt war und Frau Holtermann nach Ostiem ging, um die Leiche ihres Mannes zu sehen, hat auch sie hier ein Wesen zur Schau getragen, das nicht von einer echten Trauer zeugte.
Rechtsanwalt Greving legt Wert auf die Feststellung, daß die Angeklagte, als ihr toter Mann ins Haus gebracht worden ist, in demselben Raume neben der Leiche geschlafen hat. Ein Zeuge bekundet weiter auf Befragen des Rechtsanwalts, daß die Angeklagte eine anhängliche, sorgende Mutter gewesen ist. Sie hing sehr an ihrem Mann, und die Eheleute spielten, wenn der Mann abends nach Hause kam, wie Kinder zusammen.
Eine Zeugin, Frau Kallenberg, hat sich nach dem Mord mit Frau Holtermann unterhalten. Im Verlaufe des Gesprächs hat Frau Holtermann ausgerufen:
„Nu hew ick twee Männer up mien Geweten".
Sie hat auch davon gesprochen, sie wolle sich erhängen.
Der Untersuchungsrichter sagt aus, der Angeklagte sei ihm als ein schwerfälliger Mensch vorgekommen. Manche Frage habe er gar nicht verstanden, und es habe oft lange gegedauert, bis er geantwortet habe. Später habe er dann ganz bestimmte Angaben gemacht, und auf die wiederholte Vorstellung des Untersuchungsrichters: „Ist das nun wahr, was Sie sagen", habe der Angeklagte bestimmt erwidert: „Ja." Unter anderem habe Hilberts bestimmt erklärt, daß er schon beim Verlassen des Hauses die Absicht gehabt habe, Holtermann zu ermorden.
Um 12 Uhr wurde die Sitzung auf 4 Uhr vertagt.
Nachmittagssitzung.
Um 4 Uhr wird die Sitzung wieder eröffnet . Zunächst werden noch einige Fragen an die Angeklagte Frau Holtermann gerichtet. Der Vorsitzende erinnert sie daran, daß sie gesagt habe, sie habe jetzt zwei Männer auf dem Gewissen. — Sie kann darauf nichts erwidern.
Der Vorsitzende verliest darauf die
Schuldfragen
die wie folgt lauten:
1. Ist der Angeklagte Hilberts schuldig, in der Nacht zum 2. Februar 1913 in Ostiem vorsätzlich den Arbeiter Johann Hollermann getötet und die Tötung mit Überlegung ausgeübt zu haben?
2. Ist die Angeklagte Ehefrau Hölter mann schuldig, 1913 in Heidmühle den Arbeiter Johann Hilberts, welcher den Johann Holtermann vorsätzlich getötet und diese Tötung mit Überlegung ausgeführt hat, zu dieser von ihm begangenen strafbaren Handlung durch Geschenke, der Versprechen, durch Drohung, durch Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt, durch absichtliche Herbeiführung eines Irrtums oder durch andere Mittel vorsätzlich bestimmt zu haben?
3. Nur zu beantworten, falls Frage 2 verneint wird: Ist die Angeklagte Ehefrau Holtermann schuldig, 1913 in Heidmühle dem Angeklagten Hilberts, welcher den Johann Holtermann vorsätzlich getötet und diese Tötung
mit Überlegung ausgeführt hat, zur Begehung dieses von ihm begangenen Verbrechens durch Rat oder Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben?
4. Nur zu beantworten für den Fall der Verneinung der ..Frage 1: Ist der Angeklagte Hilberts schuldig, in der Nacht zum 2. Februar 1913 in Ostiem vorsätzlich den Arbeiter Johann Holtermann getötet zu haben, ohne
daß diese Tötung mit Überlegung ausgeführt ist?
5 . Nur zu beantworten, falls Frage 4 bejaht wird: Sind mildernde Umstände vorhanden?
6. Nur zu beantworten für den Fall der Verneinung der Fragen 2 und 3: Ist die Angeklagte Ehefrau Holtermann schuldig, 1913 in Heidmühle den Arbeiter Johann Hilberts , welcher den Johann Holtermann vorsätzlich getötet hat , ohne daß diese Tötung mit Überlegung ausgeführt ist, zu dieser von ihm begangenen strafbaren Handlung durch Geschenke oder Versprechen, durch Mißbrauch des Ansehens oder der Gewalt , durch absichtliche Herbeiführung oder Beförderung eines Irrtums oder durch andere Mittel vorsätzlich bestimmt zu haben?
7. Nur zu beantworten, falls Frage 6 verneint wird: Ist die Angeklagte Ehefrau Holtermann schuldig, 1913 in Heidmühle den Arbeiter Johann Hilberts , welcher den Johann Holtermann vorsätzlich getötet hat, ohne daß diese Tötung mit Ueberlegung ausgesührt ist, zur Begehung dieses von ihm begangenen Verbrechens durch Rat und Tat wissentlich Hilfe geleistet zu haben?
Erster Staatsanwalt Riesebieter
führt u. a . etwa folgendes aus: Das nördliche Jeverland ist im Frühjahre dieses Jahres von einer greulichen Schandtat betroffen worden. Der noch nicht 16jährige Arbeiter Fähnders hatte einen früheren Schulkameraden wegen 15 M meuchlings erstochen. Er erhielt die Höchststrafe, die ihn treffen konnte. Eine Woche früher wurde ein arbeitsamer Mann im Jeverlande von feinem Logismann Hilberts ebenfalls meuchlings hingestreckt. Auch in diesem Fall war es gemeine Habsucht, die den Täter zu dem Verbrechen bewog. Nicht Liebe zu der Mitangeklagten war die Triebfeder. Hätte der Angeklagte die Frau wirklich geliebt, dann wäre sein Verhalten hier in diesem Saale ein anderes gewesen. Er ließ der Frau, wenn von dem Verbrechen die Rede war, keine Schonung zuteil werden . Mit zyhnischem Lächeln sprach er von ihr. Von Liebe kann keine Rede sein, sondern lediglich niedrige Habsucht bewog ihn zu dem furchtbaren Verbrechen. Seine eigenen Worte waren: „Ich tat es, damit ich von der Landstraße wegkam." Ich habe mich gewundert, daß einer der Herren Verteidiger auch die Frage nach mildernden Umständen stellte. Wenn man einem solchen Manne, der sich wochenlang mit dem Mordgedanken beschäftigt hat, mildernde Umstände bewilligen wollte, so wüßte ich nicht, wohin man dann geraten wollte . — Das Aussehen des Angeklagten verändert sich jetzt merklich, Gesicht und Nacken werden rot. Er sieht den Staatsanwalt aber fortgesetzt an. Und hört aufmerksam zu. Die Frau sieht vor sich, nieder, man merkt ihr aber im allgemeinen keine Veränderung an. — Redner geht jetzt die einzelnen Phasen des Prozesses noch einmal durch. Der Leumund der Frau Holtermann sei im allgemeinen kein schlechter gewesen, während über Hilberts'fast nur Schlechtes ausgesagt worden sei. Er sei als roher und gewalttätiger Charakter geschildert worden. Namentlich seien seine schlechten Eigenschaften zutage getreten, wenn er trunken war. Von der Tat selbst sagt Redner u.a.: Der Angeklagte Hilberts hat ausgesagt, daß die Frau ihn fortgesetzt dazu aufgefordert habe, den Ehemann Holtermann totzumachen. Der Gedanke sei von der Frau ausgegangen, und sie habe ihm die Ehe versprochen usw. In der Bürgervereins-Versammlung gab er fortgesetzt Getränke für Holtermann aus; er selbst aber hat wenig getrunken, vielmehr hat er seine Getränke fortgegossen, in einem Falle hat man sogar gesehen, daß er Schnaps in das Bierglas des Holtermann goß. Unterwegs will der Angeklagte Streit mit Holtermann bekommen haben, und ganz zufällig will er gesehen haben, daß er einen Dolch in der Tasche hafte.
Wie ist die Mordtat zu charakterisieren, und ist seine Schilderung richtig? Mord begeht derjenige, der einen andern tötet, und zwar mit Überlegung. Was ist nun Überlegung? Vorsatz hat mit Überlegung nichts zu tun. Mit Vorsatz handelt der, der absichtlich einen Menschen tötet. Mit Überlegung handelt der, der noch ein übriges tut. Es muß die Ausführung eines Planes vorliegen. Er muß sich vorerst überlegt haben: darfst du das tun, und weshalb tust du das? Diese Ueberlegung muß auch noch vorhanden sein, wenn er die Tat ausführt. Mord liegt vor, wenn wir feststellen, daß der Täter nach längerer Ueberlegung den Plan gefaßt hat, den Mord aus zuführen. Auf das Wie kommt es dabei nicht an. Die Sache ist sicher so
gewesen, wie der Angeklagte vor dem Untersuchungsrichter ausgesagt hat. Er hat gesagt: bevor er aus dem Hanse ging, habe er den festen Plan gehabt: du willst heute die Tat ausführen; mit dieser Absicht ging er mit Holtermann in die Bürgerversarnmlung, und absichtlich hat er ihn betrunken gemacht, da er befürchten mußte, daß der doch immerhin kräftigere Holtermann sich wehren und dadurch den Plan vereiteln würde. Wenn die Ausführungen des Angeklagten vor dem Untersuchungsrichter richtig sind, liegen die Dinge so, daß der Angeklagte wochenlang den Plan hin und her überlegt hat. Das Hin- und Herwägen charakterisiert die Tat als Mord mit Überlegung. Den Dolch hat der Angeklagte von Holtermann geschenkt erhalten, und es war ein tragisches Schicksal, daß dieser schließlichdurch dies Geschenk ums Leben kam. Den Dolch will der Angeklagte ganz zufällig in der Tasche gehabt haben . Das klingt ja ganz unglaubwürdig. Wenn er mit der festen Absicht vom Hause fortging, Holtermann zu töten, wird er den Dolch mitgenommen haben, um die Tat damit ausznführen . Wochenlang vorher hat er davon gesprochen, daß er sich mit Frau Holtermann verheiraten wolle. Er hatte den Gedanken, wie er selbst sagt: Geiht et got, denn geiht et got , wenn nich, denn nich. Redner bittet die Geschworenen schließlich, die Schuldfrage nach Mord mit Ueberlegung zu bejahen; er weist besonders darauf hin, daß Hilberts nicht die Spur von Reue gezeigt hat . ( Die Angeklagte Holtermann weint; sie hält sich mit Mühe aufrecht, so daß man den Eindruck hat , sie könne jeden Augenblick ohnmächtig zusammenbrechen.)
Der Staatsanwalt beschäftigt sich dann mit der Angeklagten, die der Anstiftung zum Morde angeklagt ist. Redner glaubt, daß die Aussagen des Angeklagten Hilberts, die Frau habe ihn wochenlang zu dem Morde gedrängt, richtig ist. Er erinnert an die Vorgänge bei der Kartenlegerin, an die Frage, die sie an das Kind richtete: Möchtest Du Onkel Hilberts wohl als Vater haben? Weiter weist Redner auf das auffällige Benehmen nach der Tat hin, daß sie garnichts getan hat, nach ihrem Manne zu suchen. Dabei blieb er sonst nachts nie aus. Nach eingehender Darlegung des Sachverhalts bat der Staatsanwalt, die Schuldfrage zu bejahen. Die Rede hatte 1 1/4 Stunden gedauert.
Rechtsanwalt Ehlermann
erwidert u . a. folgendes : Der Herr Staatsanwalt hat seine Rede mit Worten des Abscheus über die furchtbare Tat begonnen. Ich glaube, es ist niemand im Saal, der anders darüber denkt. Die Scheußlichkeit der Tat ist so selbstverständlich, daß man darüber nicht anderer Ansicht sein kann. Aber darum handelt es sich nicht. Die Tat ist geschehen, und Sie, meine Herren Geschworenen, haben nun die Pflicht, die Tat strafrechtlich zu beurteilen. Ich als der Verteidiger habe die Aufgabe, dem Angeklagten in der schwersten Stunde seines Lebens zur Seite zu stehen und all das anzuführen, was die Tat milder erscheinen läßt. Es handelt sich hier um den Kopf eines Menschen, vielleicht zweier Menschen. Bejahen Sie die erste Frage, dann gibt es nur eine Strafe, und das ist die Todesstrafe . Wenn die Frage 4 bejaht wird, dann kann der Angeklagte mit Zuchthaus bis zu 15 Jahren bestraft werden. Sie sehen also, welchen Unterschied das Strafgesetzbuch zwischen Mord und Totschlag macht. Der Laie meint, ein Mörder sei jeder Mensch, der einen andern vorsätzlich tötet. Das ist aber
nicht der Fall. Auch der Totschläger hat die Absicht, einen anderen zu töten. Aber was die Tat als Mord charakterisiert, das ist die Überlegung. Die Überlegung muß auch beim Begehen der Tat vorhanden sein. Ich glaube, es ist niemand hier, der aus der Verhandlung die Überzeugung gewonnen hat, daß die Tat mit Überlegung ausgeführt worden ist. Aus den Zeugenaussagen haben wir ein Bild von dem Angeklagten gewonnen, das ihn als feigen, willenlosen, jähzornigen Menschen mit geistiger, seelischer und moralischer Minderwertigkeit darstellt. Der Mutterboden zu dem Verbrechen ist in dem Verhältnis zwischen den beiden Angeklagten zu suchen, das Redner eingehend schildert. Er führt dann weiter u. a. folgendes aus: Ich habe nicht den Eindruck, daß Hilberts die Absicht hat, die Schuld auf seine Mitangeklagte Holtermann abzuschieben. Der Herr Vorsitzende hat ihn auf das Unzweckmäßige solchen Tuns hingewiesen. Und ich habe ihn im Gefängnis immer wieder darauf aufmerksam gemacht, daß er kein Interesse daran habe, die Angeklagte zu belasten. Ich habe ihn auf die ganze Schwere der Folgen hingewiesen, die er über die Frau und über die Kinder hereinbrechen lassen würde. Trotzdem ist der Angeklagte bei
seiner Behauptung geblieben. Darüber habe ich mich bei den Ausführungen des Herrn Ersten Staatsanwalts gewundert, daß lediglich niedrige Habsucht den Angeklagten zu seiner Tat bewogen hat . Ich weiß nicht, woraus man das schließen soll. Das Moment der Habsucht ist im Laufe der Verhandlung ganz in den Hintergrund getreten, die Tat ist lediglich aus dem leidenschaftlichen intimen Verkehr heraus zu erklären. Die Frau war bei dem Liebesverhältnis der stärkere Teil, was schon aus der willenlosen, feigen Natur des Angeklagten heraus zu erklären ist. Redner kommt in seiner weiteren Rede darauf zurück, daß die Angeklagte bei zwei Wahrsagerinnen gewesen ist. In Wilhelmshaven hat ihr eine Wahrsagerin vorher gesagt, sie würde aufs Land ziehen, ihr Mann würde verunglücken, und sie würde einen blonden Mann heiraten. Ich glaube nicht, daß jemand hier ist, der glaubt, daß die Wahrsagerin die Zukunft wirklich vorhergesagt hat. Wer die „Prophetin", der die gütige Natur die Gabe verliehen hat, in die Zukunft zu sehen, hier im Saale gesehen hat, wird einen klaren Begriff von dem groben Unfug erhalten haben. Die Wahrsagerin sagte nicht etwa die Zukunft voraus, sondern die Wahrsagerin bestimmte die Angeklagte zu der Tat und brachte den Angeklagten dahin, zu erzählen, er würde eine Witwe mit zwei Kindern heiraten. Das Gefährliche, das solcher Hokuspokus in sich birgt, ist uns damit klar vor Augen geführt worden . Die beiden Angeklagten kamen in einen Zustand der Liebesraserei hinein, sie lebten fortgesetzt in einer so schwülen Atmosphäre, daß sie ihre Liebe andern gegenüber nicht mehr verbergen konnten. Es war wirklich Liebe, und nicht niedrige Habsucht, die das Herz des Angeklagten gefangen hielt. Soll man denn nur von Liebe auf den Höhen des Lebens reden? Wenn der Angeklagte so lange vor der Tat den Plan hatte, Holtermann zu töten, dann mag er ihn gehabt haben, und wenn er ihn hundertmal hatte, dann
hatte er ihn hundertmal. Er hat ihn dann ebenso oft auch wieder verworfen. Er war ein viel zu wankelmütiger Mensch, als daß er zu einem festen Entschluß kommen konnte. Von Überlegung kann jedenfalls keine Rede fein. Redner schildert die Vorgänge auf dem Ball, dann auf der Bürgerversammlung und dem Nachhausewege und sagt u. a.: Der Angeklagte hat vielleicht auf dem Rückwege ernstlich mit dem Gedanken gespielt, Holtermann zu töten, aber die Überlegung läßt sich nicht Nachweisen. Es ist ausgesagt worden, der Angeklagte habe Holtermann betrunken gemacht. Das ist möglich. Vielleicht hat er vorübergehend gedacht, Holtermann könne unterwegs hinfallen und erfrieren . Es ist darauf hingewiesen worden, daß der Angeklagte in dem Saal aufgeregt hin- und hergegangen ist. Das Aus- und Abgehen war ein Beweis für den Kampf, der in dem Angeklagten tobte. Man hat aber keinen Mann vor sich, der mit Überlegung handelt. Unterwegs bekamen die beiden Streit, und da sticht der willenlose Mensch, der durch Alkoholgenuß, geschlechtliche Exzesse, das Treiben von Frau Holtermann noch willenloser geworden ist, auf seinen Gegner ein. Nach der Tat wirft der Angeklagte das Messer, das in der Gegend bekannt war, das er anderen Personen gezeigt hatte, fort; wenn er mit Überlegung gehandelt hätte, mußte er sich klar darüber sein, daß das Messer ihm zum Verräter werden könnte. Hätte er sich die Dinge überlegt, dann hätte er sich klar darüber sein müssen, daß er nach solchem Vorgehen gleich als Täter entdeckt würde. Er hätte Holtermann nur noch etwas betrunkener machen und in den Graben werfen brauchen; kein Mensch wäre dann vielleicht auf den Gedanken gekommen, daß er der Täter sei. Er hätte Holterrnann auf die Schienen legen können. Glauben Sie wirklich, daß ein Mensch, der mit Überlegung handelt, so vorgeht, wie der Angeklagte gehandelt hat? Er ersticht einen Menschen und wirft den Dolch, womit er die Tat ausgeführt hat, unmittelbar neben der Leiche hin, und dabei weiß jeder Mensch, daß der Dolch ihm gehört. Meine Herren Geschworenen, es ist vielleicht die schwerste Stunde Ihres Lebens, die Sie jetzt durchleben. Es ist vielleicht das erste und das letzte Mal, daß das Leben eines Menschen in Ihrer Hand liegt. Ich kann den beiden Menschen, die hinter mir sitzen, die qualvollen, furchtbaren Tatsachen nicht ersparen, daß ich immer wieder darauf Hinweise, daß es um ihren Kops geht. Es liegt in Ihrer Hand, ob noch ein weiteres Menschenleben oder sogar zwei vernichtet werden sollen. Meine Herren, die Todesstrafe tritt ein, wenn die Überlegung nachgewiesen wird. Wenn noch das leiseste Fünkchen von Zweifel in Ihnen lebt, dann müssen Sie die erste Frage verneinen. Redner bittet schließlich, die Frage nach mildernden Umständen zu bejahen, was er eingehend begründet. Er schließt: Meine Herren, Sie dürfen sich nicht von dem Grauenvollen der Tat in Ihrem Urteil beeinflussen lassen. Sie sitzen hier, um Recht zu sprechen. Auch ein Mann wie Hilberts hat Anspruch aus Gerechtigkeit. Das, bitte ich Sie, bei Ihren Beratungen zu berücksichtigen. — Beinahe eineinhalb Stunden hatte der Redner gesprochen.
Rechtsanwalt Greving
spricht zunächst über die Jugend der Angeklagten Holtermann, erinnert daran, daß die Zeugen sich lobend über sie ausgesprochen haben. Sie sei als gute Frau und treue Mutter geschildert worden . Bis zu den Vorgängen zu Anfang dieses Jahres habe sich in dem Leben der Frau nichts ereignet, was zu ihren Ungunsten spreche. Dann wendet er sich den Vorgängen zu, die in dem Prozeß zur Sprache gekommen find. Die Angeklagte litt unter der Tatsache, daß sie ihrem Manne untreu wurde und sich dem Hilberts preisgab. An die Tatsache, daß sie dem Manne die Treue brach, dachte sie, als sie sagte: „ Nun habe ich zwei Männer auf dem Gewissen." Der Angeklagte Hilberts behauptet, die Angeklagte Holtermann habe ihn zu der Tat getrieben. Meine Klientin bestreitet das. Und es ist nichts vorgebracht worden, was ihre Erklärung erschüttert. Ich habe deshalb gar keinen Grund, nicht auf Freisprechung zu plädieren. Redner beschäftigt sich eingehend mit Hilberts. Es sei vielleicht der Wunsch, im Unglück einen Genossen zu haben, der ihn bestimme, Frau Holtermann zu beschuldigen. Redner fragt: Glauben Sie , meine Herren Geschworenen daß der Angeklagte Hilberts den Dolch zufällig in der Tasche hatte, als er den Mord ausführte? Ich glaube, es ist wohl niemand unter Ihnen, der es tut. Einem Mann, der in solch wichtigen Fragen lügt und verschleiert, kann man auch in anderen Dingen keinen Glauben schenken. Dann darf man Hilberts auch nicht glauben, was er Belastendes gegen Frau Holtermann sagt. Das Fundament ist zu unsicher auf dem die Anklage gegen meine Klientin errichtet wird. Sie können aus solch haltlosen Angaben nicht die mit Überzeugung von der Schuld des Angeklagten ziehen. Und wenn in späteren Tagen, aus dieser Unsicherheit heraus geboren, der Gedanke in Ihnen wach werden muß: „Du hass damals doch vielleicht voreilig gehandelt," dann ist es doch geraten, die Schuldfragen zu verneinen. Redner beschäftigt sich dann eingehend mit dem Liebesverhältnis, das zwischen Hilberts und Frau Holtermann bestand. Selbstverständlich nimmt er seine Klientin dabei in Schutz, während die ganze Last der Schuld auf Hilberts geschoben wird Er fragt schließlich: Können Sie bei dieser Frau eine solche Verkommenheit der Gesinnung feststellen, daß sie dem Mörder ihres Mannes die Hand fürs Leben reichen wollte? Sie sollte einen Mörder dingen, der ihren Mann hinstreckte, und dann mit dem gedungenen Mörder vor den Altar treten, um ihm die Hand fürs Leben zu reichen? Ein Weib, das das könnte, wäre kein Mensch mehr, es wäre eine Kreatur, die man nicht nennen möchte. (Der Angeklagte beugt sich jetzt tief vornüber, er wischt ein paar mal mit der Hand über die Augen, als ob er eine Träne im Auge zerdrückt hat. Die Angeklagte, die vor einer kurzen Pause, die vor dieser Rede stattfand, alle Augenblicke zusammen zubrechen drohte, hat sich jetzt wieder ausgerafft.)
Redner schließt mit der Bitte, die Angeklagte frei zu sprechen. Sie konnte fallen, aber niemals zur Mörderin ihres Mannes werden. Sie erreichte dadurch nichts, denn Hilberts hatte sie, dem gegenüber gab sie alles auf. Stützen Sie sich nicht auf die Bekundungen eines Mannes, der keine Glaubwürdigkeit besitzt . — Reichlich so lange wie die beiden ersten Reden hatte auch diese eindrucksvolle Verteidigungsrede gedauert.
Der Erste Staatsanwalt nimmt noch einmal das Wort, ebenso sprechen die beiden Verteidiger noch einmal. Rechtsanwalt Ehlermann hatte insofern einen schweren Stand, als er nach zwei Seiten zu kämpfen hatte . Sowohl der Staatsanwalt als auch der Verteidiger boten alles auf, Hilberts zu belasten.
Der Vorsitzende fragt nochmals den Angeklagten Hilberts eindringlich, ob er dabei bleibe, daß er die Tat nicht mit Überlegung ausgeführt habe, und daß er von der Frau Holtermann dazu angestiftet worden sei . Der Angeklagte antwortet mit einem bestimmten „Ja!"
Die Angeklagte Holtermann erklärt auf die Frage, ob sie noch etwas zu sagen habe: „Ich möchte den Herren Geschworene nochmals sagen, daß ich unschuldig bin!"
Nach erfolgter Rechtsbelehrung ziehen sich die Geschworenen um 9 3/4 Uhr zur Beratung zurück.
Um 11 Uhr betreten die Geschworenen wieder den Saal, worauf der Obmann, Gerst - Cloppenburg, den Wahrspruch verkündet. Fragen 1 und 2 werden verneint, Frage 4 bejaht, Fragen 5, 6 und 7 verneint (siehe oben).
Danach ist also der Angeklagte Hilberts von dem Mord mit Überlegung freigesprochen, aber des Totschlags schuldig befunden worden. Sämtliche Schuldfragen mit Bezug auf
Frau Holtermann wurden verneint.
Erster Staatsanwalt Riesebieter beantragt, Frau Holtermann freizusprechenund Hilberts zu 15 Jahren Zuchthaus zu verurteilen.
Rechtsanwalt EhIermann bittet, auf eine niedrigere Strafe zu erkennen. Man möge berücksichtigen, daß der Angeklagte unter dem Einfluß von Frau Holtermann, ja zu ihr in absoluter Geschlechtshörigkeit gestanden habe. Auch möge man seine moralische und geistige Minderwertigkeit und seine niedrige Bildung berücksichtigen.
Der Angeklagte Hilberts bittet Um Milde.
Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück. Währenddessen setzt die Angeklagte ihren neben ihr stehenden schwarzen Krepphut auf und spricht einige Worte mit ihrem Verteidiger.
Das Urteil
lautete : Die Angeklagte Holtermann wird freigesprochen, der Angeklagte Hilberts wird zu 15 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust verurteilt.
Damit war das Drama abgeschlossen. Der Gerichtssaal leerte sich. Frau Holtermann begab sich zu ihren Verwandten und küßte sie leidenschaftlich. Hilberts wurde abgeführt. Die Tür schloß sich hinter ihm. Einige Tage noch, dann wird er nach Vechta gebracht, um hinter Zuchthausmauern seine schwere Tat zu sühnen. Die Angeklagten hatten sich während der ganzen Verhandlung nicht ein einziges Mal angesehen.
Schluß der Verhandlung nach 11 Uhr. (1447)
Überfall bei Tweelbäke am 30. Dezember 1912
30. Dezember 1912 - "Zeitung für Stadt und Land"
Mordanfall auf der Bremerchaussee.
Gerüchte über einen Mordanfall wann am gestrigen Lage in Umlauf. Wie man hört, liegt ihnen folgende Tatsache zu Grunde: Am Sonnabendabend zwischen 8 und 9 Uhr fuhr der
bei der Firma Oetken beschäftigte Techniker Barkemeyer mit dem Rade nach seiner in Kimmen wohnenden Eltern in dem jenseits Tweelbäke gelogenen Fahrenbusch, den die Chaussee durchschneidet, wurde er aus dem Hinterhalt angeschossen und schwer verletzt. Nur mit Mühe konnte er sich von dem etwa beim Kilometerstein 9 gelegenen Tatort nach der Schwerdtmannschen Wirtschaft schleppen, wo er zusammenbrach. Telephonisch wurde von Oldenburg aus ein Arzt herbeigeholt, der die sofortige Überführung ins Krankenhaus anordnrte. Dir Verletzung ist eine sehr schwere . Von dem Täter fehlt noch jede Spur; auch über die Motive der Tat herrscht, noch Dunkel. Von der Gendarmerie wurde unter Mitwirkung der Einwohnerschaft im Laufe des Sonntags die ganze Gegend abgesucht, aber ohne Erfolg.
In einem anderen Berichte heißt es: Barkemeyer erhielt einen Schrotschuß an den Kopf, so daß er von seinem Rade fiel und bewußtlos liegen blieb . Als er sich wieder erholte, war das Rad verschwunden. Es wird nun angenommen, daß der Schuß in räuberischer Absicht auf B. abgegeben wurde, und daß der Schütze das Rad geraubt habe. Ob dem B . auch noch andere Gegenstände und Geld abhanden gekommen sind, ist hier noch nicht belannt . Die Gendarmerie hat sofort umfangreiche Recherchen ängestellt. Die Schußverletzung des B . soll ziemlich erheblich sein.
In einer dritten Zuschrift heißt es: Der Täter hat wahrscheinlich versteckt hinter einem Baume gestanden und hatte es auf einen Raubanfall abgesehen. B. wurde am Kopfe so schwer verletzt, daß er bewußtlos lieben blieb. Von dem Tater, der auf dem Rade des Verletzten geflüchtet ist, hat man noch keine Spur. Die Staatsanwaltschaft und mehrere Gendarmen mit eurem Polizeihund hatten sich gestern morgen zwecks Feststellung des Tatbestandes nach dem Tatort begeben. der Schwerverletzte ist nach dem Krankenhause gebracht, wo er bis gestern noch nicht vernehmungsfähig war.
31. Dezember 1912 - "Zeitung für Stadt und Land"
Der ÜberfalI bei Tweelbäke.
Oldenburg . 31 . Tez.
Wir erhalten noch folgende Darstellung des Falles : Der Techniker Barkemeyer der bei Lübben in der Nelkenstraße wohnte, ist um 8 Uhr hier fortgefahren und gegen 9 Uhr beim 8,8 Kilometerstein angelangt . Am Waldessäume hat er einen Mann mit einem Schlapphute stehen sehen, der einen Schuß auf ihn abgab. Barkrmeyer ist dann in das Haus des Anbauers Claußen gelaufen, wo er um Wasser bat. Claußen war erst in dem Glauben, der Fremde wolle sich abwaschcn, und reichte ihm das Wasser. B. trank es aber in einem Zuge aus und erzählte dann von dem Überfall, wie wir ihn oben geschildert haben. Gleich darauf brach er bewustlos zusammen, so daß man Einzelheiten nicht mehr erfuhr. Claußen benachrichtigte Dr. Wintermann, der bald erschien, den Notverband anlegte und für die Ueberführung des Verletzten ins .Hospital sorgte. Die Annahme, der Täter habe das Rad gestohlen und sei damit geflohen, stimmt nicht. Ein Anwohner der Chaussee, der von der Tat noch nicht gehört hatte, fand das Rad aus der Straße, und in der Annahme, der Eigentümer werde sich noch melden, brachte er es einstweilen in Sicherheit. Am anderen Tage stellte sich dann heraus, wie die Dinge zusammenhängen . Bei den weiteren Nachforschungen fand man etwa lOO Meter diesseits des Tatortes, der durch eine große Blutlache gekennzeichnet war, den Hut Barkemeyers. An der entgegengesetzten Seite fand man seinen Überzieher. An den Blutspuren konnte man feststellen, daß Barkemeyer selbst an der betreffenden Stelle gewesen ist. Anzunehmen ist, daß ihn nach dem Schuß die Angst gepackt hat und er dann erst eine Strecke zurückgelaufen ist; danach hat er dann die entgegengesetzte Richtung eingeschlagen. Vielleicht ist er nach dem Übrrfall zunächst auch ganz wirr im Kopfe gewesen, so daß er planlos hin und hergelaufen ist. B. wird allgemein als herzensguter Mensch geschildert, der weder hier, noch in Kimmen mit jemand verfeindet war . Man glaubt deshalb nicht, daß ein Racheakt in Frage kommt.
Auch kann man wohl kaum von einem versuchten Raubmord sprechen, da dem Überfallenen, soweit man feststellen konnte, nichts gestohlen worden ist. An einen Ueberfall durch einen reisenden Strolch glaubt man deshalb nicht, weil es sich bei dem Schuß um eine Schrotladung gehandelt hat. Würde ein Wegelagerer in Frage kommen, dann hätte sich dieser jedenfalls eher eines Revolvers als Schußwaffe bedient. Auch würde ein solcher doch das größte Interesse daran gehabt haben, in den Besitz des Rades, des Geldes und der Wertsachen zu kommen. Möglich wäre einmal, daß der Täter es auf einen anderen abgesehen hätte und Barkemeyer so das Opfer eines verhängnisvollen Irrtums geworden wäre. Andererseits denkt man auch, daß ein Wilddieb als Täter in Frage kommt. Es ist festgestellt, daß Barkemeher an seinem Rade keine brennende Laterne führte, und deshalb taucht der Gedanke auf, daß irgend ein Wilddieb oder Jäger ein Geräusch gehört und gleich geschossen hat, in der Annahme, es handle sich um einen Rehdock. In dieser Richtung hat man dann auch umfangreiche Nachforschungen angestellt, doch konnte der Täter noch nicht gefaßt werden. U. a. war der Landwirt M. in M der Tat verdächtig, da man von ihm weiß, daß er sich wiederholt der Wilddieberei schuldig gemacht hat . Sein Gewehr wurde zu Büchsenmacher Köppens geschickt, der aber nicht feststellte, daß der fragliche Schuß aus dessen Gewehr abgegeben worden sei. M. wurde deshalb nicht festgenommen.
Der Schuß ist nach den Ermittelungen der Staatsanwaltschaft wahrscheinlich aus einer Jagdflinte mit 3.3 Millimeter Schrotpatronen abgegeben worden . Die Orts-Gendarmerie vernimmt jetzt, soweit möglich, die gesamte Bewohnerschaft der näheren und weiteren Umgebung, in der Hoffnung, auf diese Weise noch irgend welche Anhaltspunkle zu gewinnen. Besonders hofft sie, daß die Schrotpatrone den Anstoß zu irgend welchen Ermittelungen geben könnte.
In der Bevölkerung macht sich naturgemäß eine gewisse Unruhe bemerkbar: wer es irgendwie kann, vermeidet das Passieren des Hemmelsbäker Fuhrenkamps bei Dunkelheit; bildet doch die in ihm liegende Strecke der Bremerchaussee ohnehin einen etwas einfamen Weg. Außerdem bringt man den Überfall mit verschiedenen Schießereien in Zusammenhang, die sich im Laufe des Jahres in der Gegend ereignet haben. Am Schulwege wurden zwei Landleute auf ihrem Wagen angeschossen . Eine ähnliche Affäre ereignete sich auf der Hatterchaussee und an einem anderen Orte; die Ermittelung des Täters gelang in keinem Fall. Es wurde schon die Vermutung ausgesprochen, daß es sich um die Taten eines verbrecherisch veranlagten Menschen handeln könnte, dessen Handlungsweise ähnliche Motive wie beim Brandstiften zu Grunde lägen. Nicht ausgeschlossen ist es, daß der Wohnort des Täters in größerer Entfernung sich befindet und daß er die Gegend von Tweelbäke nur deshalb ausgesucht bat, weil hier ein leichtes Entkommen möglich ist. Sehr wünschenswert wäre es jedenfalls , wenn irgend welche Verdachtsmomente sofort der Gendarmerie mitgeteillt würden.
Glücklicherweise bat sich das Befinden Barkemeyers etwas gebessert. Er hat in der letzten Nacht ziemlich gut geschlafen, und es besteht Hoffnung, daß er durckkommt. Die Besinnung hat er wiedererhalten , doch kannte er bis jetzt noch nicht vernommen werden.
Wie uns weiter mitgeteilt wird, ist vor etwa drei Wochen in derselben Gegend auf den Güterbodenarbeiter W. aus Tweelbäke, der auch mir dem Rade fuhr, geschossen worden, doch wurde er nicht getroffen. Leider hat er keine Anzeige erstattet. Wir werden noch daraus hingewiesen, daß der Unglückliche Täler auch einer der vielen Jäger sein kann, die überall herumknallen und die Landstraßen und Wege unsicher machen. Es ist ja üblich, daß sie sich im Dunkeln an Wegen ansetzen, um dem Wild, das über den etwas hellen Weg zur Aesung zieht, das Lebenslicht auszublasen. Wie oft ist schon auf Menschen geschossen worden, die der Schütze für Wild hielt; und wie oft ist schon ein Malheur passiert durch die Schüsse, die im dunkeln Hinlerland, das der Schütze nicht durchschauen kann, unschuldige Opfer fanden. Die ganze Situation des Tweelbäker Falles ist so, daß man diesen Verdacht nicht von der Hand weisen kann, jedenfalls gibt er mit Anlaß, den Täter herauszubringen
2. Januar 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Der Überfall bei Tweelbäke. * Oldenburg, 1 . Jan.
Wir erhalten hierzu noch folgende Ausführungen: Von der Gendarmerie werden die Nachforschungen in der betrübenden Affäre mit größtem Eifer fortgesetzt, bisher aber immer noch ohne Erfolg . Man hofft aber, wenn der Angeschossene erst vernehmungsfähig ist, von ihm einige Auskunft über den äußeren Eindruck des mutmaßlichen Täters zu erhalten. Allgemein wundert man sich, wie Barkemeyer noch die Kraft gefunden hat , nach dem Hause des Anbauers Ctaußen zu gelangen. Die Tat ereignete sich nämlich am westlichen Ende des Hemmelsbäker Fuhrenkamps. Der Verletzte ist zunächst, nach den Blutspuren zu rechnen, etwa 100 Meter westwärts gelaufen (hier war auch das nächste Haus zu erreichen), hat sich dann aber umgewandt und ist aus der Chaussee durch den 600 bis 700 Meter langen Busch und nach dessen Durchquerung noch nach dem etwa 100 Meter von der Chaussee abseits gelegenen Hause des Anbauers Claußen gegangen. Nachdem er hier Wasser getrunken und von dem Manne mit dem Schlapphut gesprochen hatte, brach er bewußtlos zusammen. Einen Mann mit einem Schlapphut will auch ein junges Mädchen gesehen haben.
Über die Ursachen der Tat sind in der Bevölkerung, die die Gegend genau kennt, die Meinungen geteilt. Man weist darauf hin, daß sich in Tweelbäke im letzten Jahre bereits mehrmals unheimliche Schießereien zugetragen haben. Am Abend des 29. August wurde aus zwei von einer Festlichkeit in Hatten kommende Radfahrer (den Sohn des Wirts Krumland, Bremer Chaussee, und den Maurer Kieselhorst) auf der Hatter Chaussee geschossen . Etwas später ereignete sich eine ähnliche Sache am Schulwege. Die Landwirte Halte und Ramke fuhren abends nach Hause, als schräg von hinten auf sie gefeuert wurde. Beide fanden später zahlreiche Schrotkörner, sog. Finkenkorn, im Stoff von Jackett und Weste. Der eine von ihnen erhielt auch Schußverletzungen im Gesicht. Im Ganzen wurden 5 Schüsse aus einem Revolver oder Tescheng auf sie äbgefeuert. Sie sahen dann einen Mann aufs Rad springen und verschwinden.
Im Fuhrenkamp wurde aus den Milchfuhrmann M. geschossen, glücklicherweise ohne ihn zu treffen. Er will einen Mann mit dunklem oder blauem Anzuge und ähnlichem Hute in den Tannen gesehen haben.
Am Sonnabend vor drei Wochen wurde auf den Güterbodenarbeiter Wichmann geschossen, als er vom Dienst kam. Etwa 11.30 Uhr abends hatte er die Hatter Chaussee erreicht und wollte in diese einbiegen als auf der gegenüberliegenden Seite ein Schuß auf ihn abgegeben wurde. Stücke von einem Pfropfen oder dergl. trafen ihn an der Backe, die noch mehrere Tage schmerzte. In letzterem Falle wurde keine Anzeige erstattet . Bei den übrigen Schießereien verliefen die Nachforschungen aber ergebnislos.
Der Eindruck vertieft sich aber auch immer mehr, daß ein Wilderer oder Jäger am Wege gelegen und den ohne Laterne fahrenden Radfahrer in der tiefen Dunkelheit für ein Stück Wild gehalten hat. Als er dann die schreckliche Wirkung seines Schusses bemerkte, hat er schleunigst das Weite gesucht. Daß in ähnlicher Weise häufiger in der Gegend von Tweelbäke gejagt wird, wird allgemein behauptet. Damit würde auch die Tatsache übereinstimmen, daß sich bei dem von Vielen gehörten Schuß zunächst niemand sonderlich aufgeregt hat. Sogar ein Radfahrer, der noch im Busche fuhr, ist ruhig weitergefahren, als er den Knall hörte, aber nichts von Hilferufen vernahm.
Unter solchen Umständen erscheint es erklärlich, daß die Aufklärungsarbeiten der Gendarmerie auf ganz außerordentliche Schwierigkeiten stößt. Pflicht eines jeden, der irgendwelche Wahrnehmungen gemacht hat, ist es, diese unverzüglich der Staatsanwaltschaft mitzuteilen, selbst wenn sie scheinbar ganz nebensächlicher Natur sind. Sehr wünschenswert wäre es zugleich, wenn den Wilderern , besonders den nächtlichen, energischer als bisher zu Leibe gegangen und wenn gerichtlicherseits das Strafmaß verschärft würde. Sie sind aus alle Fälle eine schwere Gefahr für den Verkehr.
Der Zustand des Verletzten ist, wie wir heute morgen erfahren, zwar noch immer ernst, aber es scheint doch allmählich eine Besserung in seinem Befinden einzutreten . Dieser Tage hatte Barkemeyer Besuch von seiner Mutter, womit er sich etwas unterhalten konnte. Man darf deshalb, wenn die Besserung derart anhält, hoffen, daß man bald Näheres von ihm erfährt.
Der Vollständigkeit halber sei noch ein Gerücht über die mutmaßliche Ursache des Überfalles wiedergegeben, das an Bedeutung gewonnen hat. Danach ist die Möglichkeit, daß Barkemeyer das Opfer einer Verwechselung geworden ist, und daß ein anderer gemeint war, nicht ausgeschlossen. Gewisse Ausschlüsse in dieser Beziehung erwartet man, sobald Barkemeyer vernehmungsfähig ist.
3. Januar 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Zum Überfall bei Tweelbäke
Der verletzte Techniker Barkemeyerer befindet sich jetzt glücklicherweise auf dem Wege der Besserung. Die rechte Kopsseite ist allerdings noch stark angeschwollen, doch macht sich der Heilprozeß schon bemerkbar . Ob das rechte Auge gelitten hat ist noch zweifelhaft. Der Staatsanwaltschaft wurde mitgeteilt, daß der Verletzte jetzt vernehmungsfähig ist. Im Laufe des heutigen Tages wird sie sich wahrscheinlich zu ihm begeben.
Bezüglich des Täters verfolgt man jetzt eine neue Spur. Man hat einen kürzlich aus dem Zuchthaus entlassenen Mann, der ein Sittlichkeitsverbrechen an einem Mädchen versuchte, aber glücklicherweise gestört wurde, in Verdacht. Er ist wiederholt auf der Bremerchaussee mit einem Rad gesehen worden. Zwei Mädchen haben, wenige Minuten, nachdem die Tat geschehen, dort ein Rad an einem Baum stehen sehen. Das Rad des Verletzten kann es nicht gewesen sein; dieses hat am Boden gelegen. Am Donnerstag soll der Verdächtige in der Nähe der Osenbergs bemerkt worden sein . Die Gendarmerie fahndet mit aller Kraft auf ihn.
Auch von anderer Seite teilt man uns mit, daß der Verdächtige, er heißt Koch, tatsächlich wiederholt in der Gegend von Kreyenbrück und Bümmerstede gesehen worden ist. Wahrscheinlich treibt ihn der Hunger in die Nähe der Wohnungen, wo er durch Einbrüche oder dergleichen sich Nahrung verschaffen kann. Am vergangenen Sonntag hatte er sich abends in den Kuhstall eines Bauernhauses in Kreyenbrück eingeschlichen, wurde hier aber von den Mädchen zwischen den Kühen bemerk und verscheucht. Gestern betrat er
eine einsam gelegene Wirtschaft in Bümmerstede und bat um Essen . Der Wirt erkannte ihn und machte sich auf, um einige handfeste Männer zu holen. Inzwischen trat aber ein
Gast ein, der Koch nicht kannte, und erzählte, die Gendarmerie sei mit Hunden in Bümmerstede und werde man den Koch wohl bald haben. Schleunigst machte dieser sich natürlich aus dem Staube. Die Gendarmerie suchte mit Polizeihunden während des ganzen Tages die Gegend ab. Die Verhaftung dürfte nur noch eine Frage weniger Tage sein, da Koch ohne Mittel ist und die gesamte Bevölkerung an den Ermittelungen seines Aufenthaltsortes teilnimmt.
Von dritter Seite wird uns geschrieben: Eine große Razzia auf den Sittlichkeitsverbrecher Heinrich Koch, der erst kürzlich aus dem Zuchthause entlassen wurde, fand heute morgen in aller Hergottsfrühe in der Umgebung von Bümmerstede statt. Am Abend vorher war sämtlichen Einwohnern der Ortschaft gekündigt worden. Nachdem sämtliche dort befindlichen Schafkoven revidiert waren und ein jedenfalls harmloser Obdachloser verhaftet worden war, ging die Jagd auf den Verbrecher weiter los. Um 1/2 10 Uhr ging zufällig der Bahnhofswirt Pontow vom Verschiebebahnhofe nach Bümmerstede und hörte von der Jagd. Er hatte einen Mann durch die Heide von Tweelbäke kommen sehen, ging auf diesen los, erreichte ihn auf dem Exerzierplatze in Bümmerstede, redete ihn freundlich an und nahm ihn mit bis zur Plümerschen Wirtschaft. Nach der Beschreibung war es der Verbrecher Koch. Pontow setzte sich aufs Rad, um die Gendarmerie zu benachrichtigen, erreichte auch einen Gendarmen bei der Speckmannschen Wirtschaft, und dann ging die Jagd von neuem los.
Leider war der Verbrecher während der Zeit fortgegangen und ist gleich darauf in den Fluhren der Osenberge, trotz sofortiger Verfolgung, leider entkommen. Interessant war
die Bewaffnung der gekündigten Leute von Bümmerstede anzusehen; der eine, ein riesenhafter Mann, war mit einem großen Knüttel bewaffnet, weiter hatte man sich mit Jagdgewehren, Säbeln, Forken usw, versehen, ein rechtes Bild der Bürgerwehr von 1812.
4. Januar 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Zum Überfall bei Tweelbäke.
Der Zuchthäusler Koch , den man mit dem Überfall in Twelebäke in Verbindung dringt, hat sich gestern freiwillig der Gendarmerie gestellt. Hunger und Entbehrung haben ihn wohl dazu veranlaßt; auch hat er sich wohl gesagt, daß eine Flucht in andere Gegenden oder ins Ausland bei seiner völligen Mittellosigkeit zwecklos sei, und daß er hier, wo die ganze Bevölkerung auf ihn fahndet, sich doch nicht lange mehr hätte verbergen können . Mit dem Überfall will er aber nicht in Verbindung stehen. Er weist darauf hin, daß er ja gar nicht im Besitze von Schußwaffen sei. Ob irgendwo eine Flinte gestohlen worden ist, konnte noch nicht ermittelt werden. Ein weggeworfenes Gewehr ist ebenfalls nicht gefunden worden, so daß auch der Verdacht, Koch könnte sich nach der Tat einfach der Schußwaffe entledigt haben, vorläufig durch nichts gestützt ist.
Die gestern erfolgte Vernehmung des Technikers Barkemeyer brachte neue Gesichtspunkte nicht zu Tage. Er hat einen Mann nur ganz oberflächlich gesehen, kann eine nähere Personalbeschreibung aber nicht geben. Die Gendarmerie steht daher nach wie vor vor einem Rätsel, sie setzt ihre Ermittelungen natürlich mit größtem Eifer fort. Eine bestimmte Spur wird auch verfolgt; doch sind die Verdachtsgründe so schwankend , daß sich noch gar nicht übersehen läßt, ob irgend etwas dabei herauskommt. Für die Bevölkerung, namentlich für den weiblichen Teil, ist es allerdings schon eine große Beruhigung, daß wenigstens Koch hinter Schloß und Riegel sitzt, so daß von ihm nichts mehr zu befürchten ist.
Allgemein anerkannt wird die Energie und Umsicht, mit der die Gendarmerie zu Werke geht . Sie hat alles darangesetzt, in der Sache vorwärts zu kommen. Bedauert werden die hier wohnenden Angehörigen von Koch, brave, rechtschaffene Leute, die sich allgemeinen Ansehens bei ihren Mitbürgern erfreuen. Sie haden durch ihn schon viel Kummer erlebt.
Eine eigentümliche Wirkung hat der Überfall übrigens noch gehabt: Die Waffenhändler haben in den letzten Tagen bedeutend mehr Schußwaffen als sonst umgesetzt . Zweifellos haben manche Leute, die viel auf einsamen Wegen fahren oder gehen müssen, wie Landreisende usw., aus der Angelegenheit eine Lehre gezogen und sich eine Waffe besorgt, um
etwaigen Wegelagerern nicht schutzlos ausgeliesert zu sein.
5. Januar 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Zum Tweelbäker Überfall. Als dringend verdächtig, den Ueberfall auf den Techniker Barkemeyer ausgeführt zu haben, verhaftete die Gendarmerie gestern den in der Mühlenstraße Hierselbst wohnhaften Eisenbahnarbeiter Halle, früher Unteroffizier beim Oldenb. Dragoner-Regiment Nr . 19, der dann aber entlassen wurde und eine zeitlang als Rottenarbeiter bei der Eisenbahn arbeitete. H. wurde bereits nach dem Tatorte geführt, wo es der Gendarmerie gelang, das Versteck der Flinte, mit der er auf B. geschossen haben soll, ausfindig zu machen und die Büchse zutage zu fördern. Halle hat die Tat allerdings noch nicht eingestanden; er bestreitet auch noch, daß er die Flinte in Gebrauch hatte; nach Lage der Sache ist an seiner Täterschaft aber kaum zu zweifeln. Erwiesen ist, daß er an dem fraglichen Abend vor der Koopmannschen Wirtschaft ein Rad gestöhlen hat, das er bei der Wirtschaft von Krumland gegen das später beim Fuhrenkamp aufgefundene nochmals umtauschte, weil es ihm zu hoch war. Der Gendarm Winter lieferte Halle gestern nachmittag in das Untersuchungsgefängnis ein. Den Transport begleitete eine ungeheure Menschenmenge, die den Täter nicht gerade mit Kosenamen bedachte. Halle, der noch hohe Kavalleriestiefel und eine blaue Eisenbahnerlitewka trug, machte äußerlich einen guten Eindruck, so daß man ihm ohne weiteres ein solches Verbrechen kaum zutraut. Bei den Recherchen, die schließlich zur Verhaftung führten, beteiligte sich in hervorragender Weise die Osternburger Gendarmerie.
Wir erhalten noch folgende Zuschrift: Am Tage des Überfalls bei Tweelbäke wurde vor der Meyerschen Wirtschaft in Drielake ein Fahrrad gestohlen. Das Fahrrad wurde bei der Krumlandschen Wirtschaft mit einem anderen vertauscht, das nachher in Tweelbäke gefunden wurde. Der Verdacht, den Diebstahl ausgesührt zu haben, lenkte sich, auf den Bahnarbeiter Halle. Dieser hatte s. Zt. als Unteroffizier beim Dragoner-Regiment wiederholt Fahrraddiebstähle ausgeführt und sich auch sonst Unredlichkeiten zu schulden kommen lassen. Er war deshalb vom Militär entlassen worden.
Halle wird uns weiter als ein abnorm veranlagter Mensch geschildert. Gestern morgen wurde er auf seiner Arbeitsstätte verhaftet. Die Gendarmen führten ihn nach Tweelbäke, wo der Überfall erfolgt ist, und fand mit Hilfe von Polizeihunden im Gebüsch ein Gewehr, das Halle vor einiger Zeit von seinem Schwager geliehen haben soll. Weiter wird uns mitgeteilt, daß die Gendarmerie in seiner Wohnung in seinem Schrank, der verschlossen war, zwei Patronen gefunden hat. Auf Befragen teilt uns seine Wirtin mit, daß sein Bett in der Nacht nach dem Überfall nicht benutzt worden iss. Ob Halle ein Gewehr in seiner Wohnung gehabt hat, ist seiner Wirtin nicht bekannt, da er seinen Schrank stets verschlossen hielt. Man muß abwarten , ob die Verdachtsmomente sich als begründet erweisen, zumal wir die Mitteilungen, die uns zum Teil erst in später Abendstunde zugingen, nicht alle auf ihre Richtigkeit hin prüfen konnten.
6. Januar 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Zum Überfall bei Tweelbäke
Man schreibt uns aus Tweelbäke:
Nachdem der Rottenarbeiter Halle von hier und der Arbeiter Koch aus Bümmerstede hinter Schloß und Riegel gebracht sind, atmen die hiesigen Einwohner erleichtert auf, und man kann es ihnen nachfühlen, wenn man weiß, in welcher Angst sie in der letzten Zeit gelebt haben. Koch hat schon zwei schwere Strafen wegen Sittlichkeits-Verbrechens verbüßt. Halle hat sich zwar zu einem Geständnis noch nicht bequemt, doch sind die Verdachtsmomenente schwerwiegender Art. Am Abend der Tat kamen dee Dienstmagd Marie Brinkmann und deren Schwester auf dem Rade von Lintel, von wo sie um 8 .30 Uhr weggefahren waren. Am Fußwege neben der Chaussee beim Hemmelsbäker Fuhrenkamp fanden sie ein Rad quer über den Fußweg liegen; es war das des Architekten Barkemeyer. Kurz vor ihnen bemerkten sie einen Radfahrer, dem sie in ihrer Angst näherzukommen versuchten, plötzlich war er jedoch verschwunden, und bald daraus sahen sie ein herrenloses Rad rechts am Wege stehen. Halle — man nimmt an , daß er es gewesen ist — ist hier jedenfalls vom Rade gesprungen, hat das Gewehr weggeworfen und sich sodann aus dem Staube gemacht; das Gewehr, das Angeschuldigter als seinem Schwager Harms gehörig bezeichnete , wurde drei bis vier Meter von dem Standorte des Fahrrades und in der Nähe des Tatortes gefunden. Tatsächlich hat Halle vor ca. acht Wochen ein Gewehr von seinem Schwager entliehen. Er wohnte bekanntlich in der Mühlenstraße, und zwar mit einem gewissen Eilers zusammen. Dieser hat zwischen den Sachen Halles zwei Patronen gefunden, deren Zeichen und Nummer genau dieselben sind, die der Stöpsel der am Tatorte abgeschossenen Patrone trägt. Halle ist gefürchtet, und bei seinen Eltern und seinen hier wohnhaften Schwiegereltern — ehrenwetten Leuten — darf er seit einiger Zeit das Haus nicht mehr betreten . Man muß abwarten, ob die Braut des H. belastend für ihn aussagen wird. Auch die Schießerei auf den Milchfuhrmann Mönnich wird jetzt aus das Konto Halles gesetzt , denn die Größe der Person sowohl als deren Kleidung passen auf die des Angeschuldigten. Halle hat sich auch wegen Diebstahls zu verantworten, denn er stahl aus einem Eisenbahnwagen ein größeres, in Neuenburg aufgegebenes Quantum Butter, zwei von Heintzen in Westerstede zum Versand gebrachte Schinken und einen größeren Karton mit Marine-Kleidungsstücken, die für Straßburg bestimmt waren. Großes Lob verdient die Osternburger Gendarmerie, daß sie so energisch vorgegangen ist; Tag und Nacht hat sie in hiesiger und benachbarter Gegend gearbeitet.
Die Verdachtsmomente gegen den verhafteten Eisenbahnarbeiter Halle haben sich inzwischen noch verstärkt, so daß allgemein angenommen wird, daß er der Täter ist. Sein bisheriger Lebenslauf zeigt übrigens eine solche Menge von Straftaten, daß man ohnehin den Eindruck gewinnt, es mit einem verbrecherisch veranlagten Menschen zu tun zu haben.
Er steht jetzt im 26 . Lebensjahr. Bis vor etwa zwei Jahren war er Unteroffizier im Dragoner-Regiment. In seiner Korporalschaft kamen fortgesetzt Diebstähle an Geld, Esswaren und Kleidungsstücken vor, die er selber anzeigte. Beim Revidieren der Spinde war er dann der eifrigste. Einmal brachte er einen Sergeanten zur Anzeige, der ihm sein Rad entwendet haben sollte. Dieser wurde auch kriegsgerichtlich verurteilt und entlassen. Schließlich stellte sich aber heraus daß Halle die Diebstähle in der Korporalschast selbst begangen hatte, und daß er das Rad, wegen dessen der Sergeant verurteilt wurde, selber auch gestohlen hatte. Ueber dreißig Diebstähle wurden ihm nachgewiesen. Er erhielt 1 1/2 Jahre Festungshaft, wurde degradiert und in die 2 . Klasse des Soldatenstandes versetzt.
Seit einiger Zeit arbeitete er als Kolonnenarbeiter beim Umbau des Bahnhofs Oldenburg. Häufig wurden seinen Mitarbeitern seit seinem Eintritt Esswaren und dergleichen gestohlen, so daß sie schon im Geheimen einen Verdacht auf ihn geworfen hatten. Da er sehr fix und gewandt war, wurde er während des starken Weihnachtsverkehrs zur Hilfeleistung bei der Eilgutabfertigung abkommandiert. Am ersten Tage seiner Beschäftigung wurde hier ein Karton mit Butter gestohlen, einige Tage später eine Sendung Wurstwaren. Durch sein Benehmen machte er sich verdächtig. Der Leiter der Eilgutabfertignng stellte sofort Erhebungen nach seinem Vorleben an und benachrichtigte die Polizei, nachdem er die früheren Straftaten erfahren hatte . Wie begründet der Verdacht war, zeigte, um das vorweg zu bemerken, dann ja auch die am Sonnabend vorgenommene Haussuchung . Ein ganzer Berg gestohlener Sachen wurde zutage gefördert , darunter zwei prachtvolle, noch nicht einmal angeschnittene Schinken, Wurstwaren, Butter, Marinekleidung und Schuhe mit der Bezeichnung "B.A.K. 1.1.11" (Herstellungsmarkierung des Bekleidungs-Amt Kiel vom 1.1.1911) Die Marineschuhe hatte er bereits an einen Mitbewohner verschenkt. Außerdem fand man eine dem Halle gehörige Hose, die stark mit Schmutz und Schlamm bedeckt war, die er zweifellos am Tage des Ueberfalles getragen hat.
Vor einigen Wochen mietete Halle ein Logis bei einer Wirtin an der Mühlenstraße. Zwei Tage darauf wurde einem Schlafkollegen ein Portemonnaie mit 16 M gestohlen. Man beschuldigte ihn des Diebstahls, nachdem man Kenntnis von seinem Vorleben erhalten hatte. Er gestand die Tat ein und erklärte sich bereit, am 1 . Januar den Betrag zu erstatten. Das geschah aber nicht, so daß am Freitag wegen dieses Falles ebenfalls Anzeige erfolgte.
Seinem Schlafkollegen und seiner Wirtin kam Halle seit dem Diebstahl überaus verdächtig vor. Man bemerkte, daß er stets einen Revolver bei sich trug und auch Gewehrpatronen besaß. Hiervon wurde die Polizei verständigt, als die Zeitungen die Mitteilung von der gefundenen Patronenhülse brachten. Am Tage des Ueberfalles kam er abends 11 1/2 Uhr zu Hause und hantierte in verdächtiger Weise herum. Auch trug er ein merkwürdiges Wesen zur Schau.
Am zweiten Weihnachtstage hatte Halle schon Logis bei einer Frau B. am inneren Damm gemietet, das er am vorigen Sonntag, vormittags, bezog. Am Nachmittage fiel seiner Wirtin sofort auf, daß er sämtliche ihm zur Verfügung gestellten Behälter, wie Schränke und Tische, überaus sorgfältig verschlossen hatte. Er war aber ein sehr ruhiger Mieter. Selten bemerkte man sein Kommen und Gehen. Man kann sich den Schrecken seiner Wirtin vorstellen, als sie am Sonnabend erfuhr, welch gefährlichen Burschen sie beherbergt hatte, und als sie den Haufen Diebesgut sah, den die Gendarmerie in ihren Schränken vorfand.
Sowohl in seiner letzten als auch in seiner vorletzten Wohnung ist Halle wiederholt nachts ausgeblieben oder sehr spät heimgekommen. Er begründete das mit einem Besuch bei seinen Verwandten in Tweelbäke. Tatsächlich ist er aber nie dagewesen. Von einem Verwandten hatte er schon vor Wochen eine Flinte geliehen. Man glaubte schon, er habe sie versetzt. Jetzt wurde sie, wie schon bemerkt, von Polizeihunden, im Fuhrenkamp verscharrt, aufgefunden . Ein Schuß war noch darin. Die von seinem Schlafkollegen bei ihm gesehenen Patronen (3,5) sind von derselben Art wie die än der Unfallstelle gefundene Hülfe. Wenn man sich dies alles vor Augen hält , gewinnt die Meinung, Das Halle der Täter ist, und daß es sich um einen wohlüberlegten Raubmord handelte, an Bedeutung. Hinzu kommt noch eins. Am Sonnabend, den 30. November, wurde bekanntlich abends 11.30 Uhr auf den Güterbodennarbeiter Wichmann bei der Einmündung der Hatter Chaussee geschossen. Wichmann trug seinen Monatsverdienst für November in der Tasche, was Halle, der die Verhältnisse von Wichmann genau kannte, wohl wußte. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß auch hier vielleicht ein Raubmord geplant war. Da Halle stets einen Revolver bei sich trug, gewinnt die Meinung, daß er auch mit den übrigen Schießereien in Verbindung steht, an Bedeutung, besonders, da er Weg und Steg in Tweelbäke genau kennt, und so in der Dunkelheit leicht entwischen konnte. Die ursprüngliche Vermutung , daß der Schuß auf den Barkemeyer das Werk eines Wilddiebes ist, ist unter diesen Umständen vorläufig aufgegeben worden. Die Verdachtsmomente gegen Halle haben sich so verdichtet, daß seine Täterschaft sehr wahrscheinlich ist. Den Verdacht gegen den verhafteten Arbeiter Koch hat man fallen lassen. Da er aber dringend verdächtig ist, das Sittlichkeitsverbrechen in Sandersfeld begangen zu haben, bleibt er in Haft.
Unsere Gendarmerie hat also Anscheinend zwei besonders gute Fänge gemacht. Daß es so rasch geschah , trägt ungemein zur Beruhigung der Bevölkerung bei und ist ein gutes Zeichen für die Tüchtigkeit der Hüter der öffentlichen Ordnung.
Ein früherer Kamerad von Halle vom Dragoner-Regiment machte einem unserer Vertreter nachfolgende Angaben: Halle ist von kleiner Statur, dabei körperlich aber sehr gewandt und intelligent. Er war ein tüchtiger Soldat und wurde rasch befördert. Bei seinen Kameraden war er allerdings nur wenig beliebt, weil er ein etwas hinterlistiges, verschlossenes Wesen zeigte, so daß man ihm nicht recht traute. Sobald er zum überzähligen Unteroffizier befördert wurde und so mehr Urlaub erhielt, begann er nachts umherzustreichen. Niemand wußte, wo er sich dann eigentlich aufhielt, bis seine Raddiebstähle ans Licht kamen. Zugleich wurde er auch als Täter der in seiner Korporalschast vorgekommenen Diebstähle entlarvt. Seine ganze Unteroffizier-Herrlichkeit dauerte so nur kurze Zeit . Allgemein bedauert wird das Schicksal des Sergeanten, der von Halle wegen Benutzung seines Rades angezeigt und kriegsgerichtlich wegen Diebstahls verurteilt wurde. Später wurde dann ermittelt, daß Halle das Rad selbst gestohlen haste. Hier zeigte sich so recht die ganze Verworfenheit dieses Menschen.
Ein Geständnis hat Halle noch nicht abgelegt; immerhin wirkt die Wucht der Verdachtsmomente anscheinend doch auf ihn ein, so daß nicht ausgeschlossen ist, daß er sich
zu einem Geständnis bequemt.
Aeußerst niedergeschlagen sind naturgemäß die Angehörigen Halles, sowie seine Braut, mit der er sich demnächst verheiraten wollte. Letztere kann aber eigentlich von Glück sagen, daß die Straftaten jetzt ans Licht kommen; denn es wäre für sie doch ein großes Unglück gewesen, an diesen Menschen ihr lebelang gekettet zu sein.
28. Juni 1913 - "Zeitung für Stadt und Land"
Der Überkall bei Tweelbäke.
Oldenburg , 28. Juni.
Vor dem Schwurgericht stand gestern der Rottenarbeiter Halle, der am 28 . Dezember d. Js . beim Hemmelsbäker Fuhrenkamp auf den Techniker Barkemeyer schoß, so daß dieser wochenlang in größter Lebensgefahr schwebte. Das Gericht setzt sich zusammen ans Landgerichtsdirektor Bothe, Gerichtsassessor Flor und Assessor Mehrens. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Dr. Klusmann; die Verteidigung ruhte in den Händen von Rechtsanwalt Möbring; Gerichtsschreiber war Referendar Both. Es waren 14 Zeugen und 5 Sachverständige geladen.
Die Anklage lautete auf
Mordversuch.
Der Angeklagte, Rottenarbeiter Johann Halle, ist am 27. Juni 1888 zu Tweelbäke geboren, wurde also gerade an dem Tage, an dem gegen ihn wegen Mordversuchs verhandelt wurde, fünfundzwanzig Jahre alt. Er hat zunächst einige Stellen als Knecht gehabt und ist dann beim Dragoner-Regiment eingetreten, wo er es bis zum Unteroffizier brachte. Er ließ sich als solcher aber verschiedene Diebstähle zu schulden kommen, so daß er zu 7 Monaten Gefängnis, Degradation und Versetzung in die zweite Klasse des Soldatenstandes verurteilt wurde. Nach der Entlassung vom Militär trat er bei der Eisenbahn als Rottenarbeiter ein; auch in dieser Stellung setzte er seine Diebereien fort; aus einem Packwagen stahl er Butter, für 150 M Fleischwaren usw. Dafür erhielt er vor einiger Zeit 8 Monate Gefängnis. Zuletzt wohnte er in der Mühlenstraße. Dort stahl er seinem Logiskollegen 16 M. Von einer Anzeige sollte aber abgesehen werden, wenn Halle den Betrag bis zum 31. Dezember d. Js. zurückbezahlte. Am 28. Dezember geschah dann der Ueberfall, und wie bekannt ist, nahm man in der Bevölkerung damals allgemein an, Halle habe die Absicht gehabt, auf der Chaussee jemand zu erschießen und zu berauben . Darauf ist die Anklage auch aufgebaut. Der Techniker Barkemeyer, der in Oldenburg beschäftigt war, wollte wie an jedem Sonnabend auch am 28. Dezember seine in Kimmen wohnenden Eltern besuchen. Auf der Tweelbäker Chaussee beim 8,8 Kilometerstein sah er einen Mann im Gebüsch stehen; im nächsten Augenblick wurde ein Schuß auf ihn abgegeben, so daß er vom Rade stürzte. Er raffte sich auf und kam nach einigem Hin und Her zu dem an der Chaussee wohnenden Landmann Claußen. Verschiedene Umstände lenkten den Verdacht der Täterschaft auf den Eisenbahnarbeiter Halle, der dann in Haft genommen wurde.
Bei seiner Vernehmung gestern morgen vor dem Schwurgericht antwortete er auf die Frage des Vorsitzenden, ob er sich schuldig bekenne, mit einem entschiedenen „Nein". Auf die weitere Frage gab er Wohl zu dort gewesen zu sein, doch will er die Absicht gehabt haben, Hasen zu schießen. Es war um die Zeit Vollmond, doch war der Himmel bedeckt. Als Halle in einem Graben auf den Knien liegend auf Wild gewartet habe, sei plötzlich ein Geräusch an sein Ohr gedrungen . Er habe sich umgedreht und geschossen, ohne genau gesehen zu haben, was dort war. Er habe dann einen Laut gehört, und bald darauf habe er auch gesehen, daß sich dort ein Mensch aufhielt. Daß jemand vom Rade gestiegen oder gefallen sei, habe er nicht gesehen. Nach einiger Zeit will Halle dann nach Hanse gegangen und dort um 11 Uhr eingetroffen sein. — Auf Befragen des Vorsitzenden gab der Angeklagte genau den Platz an, wo er sich im Gebüsch aufgehalten habe. Man machte ihn darauf aufmerksam, daß vieles davon abhinge. Landgerichtsdirektor Bothe teilte dann weiter mit, daß ursprünglich gegen Halle Anklage wegen schwerer Körperverletzung erhoben und die Angelegenheit deshalb an das Landgericht gelangt sei. Dieses habe aber nicht geglaubt, daß die Angelegenheit damit erschöpft sei. Daraufhin sei Anklage wegen Mordversuchs erhoben worden, und somit habe sich das Schwurgericht damit zu befassen.
Zunächst wurden einige Zeugen dernommen, deren Aussagen dazu dienen sollten, ein
Bild von dem Charakter des Angeklagten
zu gewinnen. Im allgemeinen wurde Halle als sehr schlechter Charakter geschildert. Ein Gendarm hat die Aufgabe gehabt, die Verwandten des Halle bald nach der Tat zu vernehmen. Sie haben aber sämtlich die Aussage verweigert, und zwar deshalb, weil man Angst vor ihm hatte. Er war in der ganzen Gegend ein gefürchteter Mensch, und dabei ist er nur ein kleiner Kerl, der kaum über viel Körperkräfte verfügen dürfte. Er hat wenig Sympathisches an sich. Seine Aussagen lassen darauf schließen, daß man es mit einem schlauen, verschlagenen Menschen zu tun hat, der rücksichtslos bis zum äußersten sein kann.
In striktem Gegensätze zu seiner Aussage stand diejenige des Technikers Barkemeyer, der als Zeuge vernommen wurde. Er sagte aus, sein Rad sei damals
schadhaft gewesen und habe geklappert, so daß man das Kommen eines Radfahrers hören mußte. Etwa eineinhalb Meter vom Wege habe in den Tannen ein Mann gestanden, er habe sich noch nach ihm umgesehen, und plötzlich habe ein Schuß geknallt, der ihm in den Kopf gegangen fei. Kurze Zeit darauf sah er auf der Straße ein Licht, als ob jemand mit einer elektrischen Taschenlampe etwas suchte.
Dr. Wintermann, der den Zeugen behandelt hat, sagte über die Art der Verletzung aus; hervorzuheben ist daraus, daß sich jetzt noch etwa 30 Schrotkörner
in Barkemeyers Kops befinden. —
Nach Vernehmung einiger anderer Zeugen wurde die Verhandlung abgebrochen, und der Gerichtshof, die Geschworenen, einige Zeugen und der Angeklagte, unter scharfer Bewachung und an einen Gefangenwärter angeschlossen, fuhren in mehreren bereitstehenden Automobilen
zum Tatorte,
damit man ein klares Bild davon gewinne, ob es möglich sei, daß Halle von der Stelle, wo er sich in der fraglichen Nacht aufgehalten haben will, auf Barkemeyer geschossen hat. Der Eindruck war allgemein der, daß die Aussage Barkemeyers stimmte und die Behauptung Halles falsch war. Barkemeyer mußte sich aufs Rad setzen und genau wie damals die Strecke absahren, während einige Geschworene sich an beiden in Frage kommenden Punkten aufstellten, das Gewehr anlegten usw. Der Punkt, wo Barkemeyer geschossen worden ist, läßt sich deshalb noch genau feststellen, weil man den an der Stelle stehenden Baum, von dem einige Blätter abgeschossen waren, gezeichnet hat. Hätte Halle sich wirklich dort aufgehalten, wie er behauptet, dann hätte Barkemeyer ihn auch unmöglich sehen können.
Um 12 1/2 Uhr war der Lokaltermin beendet. Eine neue Sitzung im Gerichtssaale wurde auf 4 1/2 Uhr anberaumt.
Nachmittagssitzung.
Zunächst wurden einige Herren als Sachverständige vernommen, nämlich der dort tätige Holzwärter, der Jagdpächter und Oberförster Brauer. Sie wurden darüber befragt, ob es vernünftig sei, an der Stelle Hasen oder Rehe zu schießen, an der sich der Angeklagte aufgehalten haben will. Von allen drei Sachverständigen wurde die Frage verneint. Als Grund wurde einmal angegeben, daß sich dort fast gar kein Wild aufhalte und andererseits dort gar kein Schußziel vorhanden sei.
Wichtig war das Gutachten des Sachverständigen Major Deinert aus Berlin, des Direktors der Versuchsanstalt für Schußwaffen. Man hat in der Anstalt 56 Schuß mit demselben Gewehr und demselben Geschoß abgegeben, und diese Versuche haben ergeben, daß der Schuß unmöglich von der Stelle aus abgegeben sein kann, die von dem Angeklagten
angegeben wird; vielmehr sprächen die Angaben sehr bestimmt dafür , daß der Zeuge Barkemeyer recht habe — Oberförster Brauer schloß sich dem Gutachten an.
Der Vorsitzende machte den Angeklagten eindringlich darauf aufmerksam, daß das Gutachten der Sachverständigen dahin gehe, daß seine Aussage unmöglich richtig sein könne, und fragte ihn weiter, weshalb er die Unwahrheit sage und welchen Gmnd er dafür habe, weshalb er denn hartnäckig leugne und einen unrichtigen Platz angebe. Man müsse doch auf den Gedanken kommen, daß er an der Stelle, an der er wirklich gestanden habe, schlechte Absichten gehabt habe, und er gäbe nur deshalb einen falschen Platz an, um seine schlechten Absichten zu verbergen. — Angeklagter: Nein, das Hab ich nicht!
Hierauf wurde die Frau bei der er wohnte, und sein Logiskollege vernommen; dem letzteren hat er bekanntlich 16 Mk gestohlen. Zeuge sollte u. a. auch darüber aussagen, wie das Verhalten des Angeklagten beim Nachhausekommen gewesen sei. Er sagte aus, Halle sei zwischen 11:30 und 12 Uhr nach Hause gekommen, habe das Licht angezündet, aber sofort wieder gelöscht, dann habe er sich am Ofen zu schaffen gemacht, sei eine halbe Stunde aufgeregt auf und abgegangen und habe sich dann zu Bett gelegt. Zeuge habe die ganze Nacht nicht schlafen können, da der Angeklagte unruhig schlief, stöhnte und sich, auf dem Lager hin und her wälzte. — Angeklagter erwiderte: Nein, das ist nicht wahr! — Zeuge, ist das wahr? — Ja! — Angeklagter, Sie hören doch, was der Zeuge sagt. — Das ist nicht wahr!
Hierauf wurden die Schuldfragen verlesen.
Staatsanwalt Dr . Klusmann
führte aus, es habe seinerzeit, als der Überfall bekannt geworden sei, eine große Aufregung in der Bürgerschaft Platz gegriffen, und diese Aufregung sei auch in die Zeitung übergegangen. Täglich seien Artikel erschienen, und in einem derselben, wenn seine Erinnerung richtig sei, unter Stimmen aus dem Publikum, sei der Gedanke ausgesproochew
worden, es handle sich um den Fehlschuß eines Wildschützen. Der Angeklagte, der sich damals sehr für die Zeitung interessierte, habe den Gedanken aufgegriffen und benutze ihn
jetzt zu seiner Verteidigung. Diese Behauptung habe man aber mit der allergrößten Vorsicht aufzunehmen. Redner ging eingehend auf den Fall ein, verwies auf die bestimmten Bekundungen des Zeugen Barkemeyer und auf alle die übrigen Momente, die diese Aussage bekräftigen. Aus der Beweisaufnahme habe sich ergeben, daß der Angeklagte in den wichtigsten Punkten die Unwahrheit sagt. Er tue das, um glauben zu machen, er habe es auf Wilddieberei abgesehen gehabt. In Wirklichkeit habe er es auf die Börse des Zeugen abgesehen gehabt. Dafür spreche einmal die Tatsache, daß er die Landstraße, wie mehrere Zeugen bekunden, nach dem Schuß abgesucht habe, und zwar deshalb, weil er annahm, der angeschossene Barkemeyer würde irgendwo liegen, und er könne ihn so leicht berauben. Er brauchte Geld, da er seinem Logiskollegen 16 Mk gestohlen hatte, die er am 1. Januar zurückbezahlen sollte. Man habe von dem Charakter des Angeklagten ein schlechtes Bild, vor allem sei er ein hinterlistiger Mensch. So habe er beim Militär einmal einen Diebstahl verübt und einen anderen der Tat bezichtigt. Redner bat schließlich um Beantwortung der von ihm gestellten Schukdfragen.
Rechtsanwalt Möhring
bat die Geschworenen, all die Eindrücke, die sie aus der Erregung zur Zeit der Tat empfangen hätten, beiseite zu setzen und lediglich nach dem Ergebnisse der heutigen Verhandlung zu urteilen. Er setzt auseinander, daß man lediglich auf Kombinationen angewiesen sei, und daraufhin könne sich ein vorsichtiger Mann schwerlich ein Urteil bilden und über das Schicksal eines Menschen entscheiden. Jeder Beweis fehle dafür, was der Angeklagte in dem Fuhrenkamp gewollt habe. Es fehle au jeglichen objektiven Anhaltspunkten dafür, daß er einen Mord beabsichtigt habe. Die Tatsache, daß er kein Geld gehabt habe, sei doch kein Beweis dafür, daß er bereit gewesen sei, das schwerste Verbrechen aus sich zu laden. Man sei lediglich aus Vermutungen angewiesen. Eine solche Absicht müsse doch objektiv bewiesen werben. Redner bat, die Fragen nach vorsätzlichem Mord- oder Totschlagsversuchs zu verneinen, man möge höchstens die Frage nach vorsätzlicher oder sogar fahrlässiger Körperverletzung bejahen.
Der Staatsanwalt erwiderte kurz, ebenso der Verteidiger.
Der Angeklagte führte aus, wenn es ihm wirklich um Geld zu tun gewesen wäre, hätte er sich etwas von der Bahn auszahlen lassen können.
Der Vorsitzende erteilte den Geschworenen hieraus die Rechtsbelehrung, worauf sich diese zur Beratung zurückzogen.
Die Frage nach versuchten Mordes wurde verneint, diejenige nach versuchten schweren Straßenraubes bejaht.
Der Staatsanwalt beantragte eine Zuchthausstrafe von 10 Jahren.
Der Verteidiger bat, auf eine niedrigere Strafe zu erkennen.
Der Angeklagte bat ebenfalls um eine leichte Strafe.
Das Gericht schloß sich dem Anträge des Staatsanwalts an und verurteilte den Angeklagten zu 10 Jahren Zuchthaus und 10 Jahren Ehrverlust.
Die noch von ihm zu verbüßende Gefängnisstrafe wurde zu 3 Monaten Zuchthaus zusammengezogen, so daß die Gesamtstrafe 10 Jahre zwei Monate Zuchthaus beträgt.
Schluß der Verhandlung um 7 3/4 Uhr. (1485)
Baedecker's Nordwestdeutschland - 1902
13. Von Bremen über Oldenburg und Leer nach Norden.
157km. Schnellzug (nur Juli-Sept.) in 4 1/4 St. für M 12,70, 9.50, 6, 40 Personenzug in 5 1/4 St.
Bremen s. S. 55. — Der Zug überschreitet die Weser (l. Blick auf die Altstadt) und hält in (2,4 km) Bremen-Neustadt. — 14km Delmenhorst (Bahnhofshotel), oldenburg. Stadt von 16600 Einw. an der Delme, 1247, nach dem Kreuzzuge gegen die Stedingcr, gegründet, mit alter Burg. Nebenbahn über (48km) Vechta (S. 69) nach (92.km) Bramsche (S. 69). 22 km Grüppenbühren; unweit der Wald von Hasbruch, mit uralten Eichen. —28 km Hude. 40 Min. vom Bahnhof die großartige Kirchenruine eines 1536 zerstörten Cistercienserklosters (frühgotigcher Ziegelbau, 1296 begonnen).
Von Hudede nach Nordenham, Eisenbahn in ca. 1 1/2 St. durch ehemals friesisches Marschland an Ostseite des Jadebusens. -26km Brake, mit 4700 Einw. Nebenbahn nach (32km) Oldenbnrg. Nordenham: (Gasth. Hot. zur Börse; Dampflähre in 3/4 St. nach Geestemünde, S. 64), mit Hochsee-Fischereihatfen.
44km Oldenburg.
Oldenburg.
Hotels
Restaurants u.a.
Oldenburg, an der Hunte, als „Oldenburg" zuerst erwähnt, 1345 mit dem Stadtrecht beschenkt, bis 1667 Sitz der Grafen von Oldenburg, dann bis 1773 dänisch. seit 1777 Residenz der Herzöge (seit 1815 Großherzöge) von Oldenburg (Holstein-Gottorp), ist eine Stadt von 36 000 Einw. (mit den Vororten). Die Altstadt ist von schönen Villenstraßen umgeben.
Vom Bahnhof (Pl. D2) führt die Kaiserstraße südl. zum Stau (Pl. C D 3), an der Hunte, wo Ecke der Gottorpstraße das Landes-Kunstgewerbemuseum (Pl. 3a: C 3; Eintritt tägl. '10-1 Uhr, sonst durch den Hauswart; Direktor: G. H. Nurten).
Das Museum enthält u. a. Eisenarbeiten, Selmitzereien, Gewebe, größere kirchliche Holzskulpturen, Schiffsmoaelle, bäuerliches Hausgerät, Kopie des sog. Oldenburger Wunderhorns (xv. Jahrh. ; Original in Kopenhagen), Abguß der Renaissancedecke im Schloß zu Jever, Bauernstube aus dem Ammerlande. Im Vorhof eine Halle mit Steinskupturen, Wappen und Taufsteinen.
Welter durch die Ritterstraße, mit (l.) der 1894 erbauten Landesbank, zum Markt.
Am Markt, mit Monumentalbrunnen, das Rathaus (Pl. 1 : B 4) 1885-87 nach Plänen von v. Holst und Zaar erbaut, und die Lambertikirche (Pl. 5 : B 4), ein gotischer Backsteinbau aus dem XIII. Jahrh., im xvlll. Jahrh. umgebaut, 1874-86 fünftürmig neu hergestellt.
Das großherzogl. Schloß (Pl. C 4), ein an Stelle der alten Burg des XII. Jahrhunderts 1607-20 von J. Reinhard und dem Italiener Andrea Spezea errichteter Renaissancebau, ist im XVIII. und zu Anfang des XIX. Jahrh. wiederholt umgebaut worden; der Westflügel, mit Fresken von A. Fitger (Scenen aus der Oldenburg. Sage und Geschichte), stammt aus den J. 1894-99. Die alten Räume enthalten eine Anzahl neuerer Bilder und einige Skulpturen (Führung durch einen Diener; Trkg. 1-1 1/2 M). — Außerdem sind hier die großherzogt. Bibliothek (auf Anfrage im Kammerherren-Amt zugänglich) eine bedeutende Kupferstichsammlu.ng, Münzsammtung u. a.
Auf dem Schloßplatz, westl. vom Schloß, ein kleines Bronzestandbild des Herzogs Peter Friedrich Ludwig (gest. 1829), von Gundelach (1893). Nördl. dem Schloß gegenüber der Marstall (stets zugänglieh). Südlich der reizende Schloßgarten (Pl. B A 5, 6) , mit einem Weiher und Gewächshäusern; beim Eingang das 1896 erbaute Elisabeth Anna-Palais, Wohnung des Großherzogs.
Jenseit der Hunte liegt am mittleren Damm 1. das Palais (Pl. C 5 Zutritt gestattet), mit vortrefflichen neueren Ölgemälden von K. F. Lessing, Osw. Achenbach, Fr. Preller, H. Makart, A. Böcklin (Villa am Meere), H. Baisch, Salinas u. a.
Unweit südl. vom Palais ist am äußeren Damm Nr. 13 das großherzogl. naturhistorische Museum (Pl. C 5), 1876-79 von Schnitger im Renaissancestil erbaut. Eintritt Mi. So. 3-6 (im Winter 2-4) So. 12-2 Uhr. Kein Katalog. Direktor: Dr. Martin.
Kellergesehoß : friesische Steinsärge. - Treppenhaus und Vorzimmer des Erdgeschoss: ethnographische Sammlung. - Hauptraum des Erdgeschoss: vorgeschichtliche und frühgeschichtliche Alltertümer. - I. Stock: Obst- und Pflanzennachbildungen, Petrefakten, Mineralien, wirbellose Tiere, Fische, Amphibien und Reptilien. - II. Stock: Vögel und Säugetiere.
Die Landesbibliothelc, neben dem Museum, enthält c. 118.000 Bände, darunter wertvolle Handschriften und Wiegendrucke, sowie eine deutsche Bibel von 1541mit Lutherautograph. (Zutritt Wochentags 10-11/2 Uhr; Oberbibliothekar: Dr. Mosen); im Erdgesehoß das großherzogl. Archiv.
An der Elisabethstraße Nr. 1 liegt das Augusteum (Pl. C 5), 1866 von Klingenberg im Spätrennissaneestil erbaut, mit der großherzogl. Gemäldcgaterie älterer Meister. Die Galerie, deren Grundstock die 1804 von Herzog Peter v. Holstein-Oldenburg angekaufte Sammlung des Malers W. Tischbein (86 Gemilde; jetzt 336) bildet, umfaßt neben schönen Oberitalienischen Bildern der Renaissancezeit namentlich zahlreiche vortreffliche Holländer des XVII. Jahrh., darunter eine Landschaft und mehrere Frühwerke von Rembrandt, sowie einige gute vlämische Gemälde (Rubens). Eintritt Wochentags 10-1, Sonn— und Festtags 12-2 Uhr frei•, Katalog 75 Pf.
Am Theaterwall, im SO. der Altstadt, liegen das Gymnasium (Pl. A B 4) und das nach dem Brande von 1891 neu aufgeführte Theater (PI. A 4). Unweit n.w., an der Herbartstraße, ist die
Oberrealschule (Pl. 4 : A 3); davor eine Büste des zu Oldenburg geborenen Philosophen Herbart (1776-1841). — Auf dem Friedensplatz (Pl. A 3) steht als Kriegerdenkmal für 1870/71 die Friedenssäule; an der Westseite die 1893 - von Spieske erbaute Friedenskirche (Pl. 2). — An der Peterstraße ist die kathol. Kirche (Pl. 6: A 3), ein Backsteinbau von Lutz (1873-76).
An das Villenviertel auf den Dobben, s.w. vom Theaterwall, grenzt der hübsche Waldpark des Everstenholzes (PI jenseit A 5).
59km Zwischenahn (Gasth. : Kurhaus, P. 4-6 M; Meyer's Hot. , beide am See), freundlich an einem See, dem Zwischenahner Meer, gelegen, beliebteg Ausflugsziel der Oldenburger; Dampfschiff über den See nach dem Gasth. Dreaergen. — 68km Ocholt. Nebenbahn nach (7km) Westerstede. Die Bahn durchschneidet das große Hochmoor (S. 74); s.w. das Saterland, mit friesisch sprechenden Bewohnern. - Jenseits (77km) Augustfehn, mit großem Eisenwerk, über die preußische Grenze. - 90km Leer. Weiter nach (157km) Norden s. R. 15.
14. Von Bremen nach Wilhelmshaven. Von Sande nach Norden.
Nach Wilhelmshaven, 97km, Schnellzug in c. 2 1/4 St für M 6.00; 4.40; 3.00. Von Bremen bis (44km) Oldenburg s. R.13. Weiterhin meist durch Weideland.
57 km Rastede, einst reiches Benediktinerstift, gegründet 1121, 1500 in ein Lustschloß umgewandelt, mit großem englischem Park; jetzt Sommerresidenz des Großherzogs von Oldenburg.
70km Varel (Gasth.: H. Ebolé, gut; Victoria-H., Z. F. 2 1/4 M), freundliches Städtchen von 5200 Einw., mit Kirche aus dem 12. Jahrhundert. Beliebte Spaziergänge in der waldreichen Umgebung nach dem (20 Min. w.) Kaffeehaus im Vareler Holz und nach dem (1. St.) Mühlenteich (Rest. ). Von dem eisernen Leuchtturm am (2 1/2km) Hafen (Bäder) guter Blick über den Jadebusen.
Wilhelmshaven, freundliche Stadt von 22600 Einw., Deutschlands befestigter Nordseekriegshafen, Sitz des Kommandos der Marinestation der Nordsee, 1855-69 von Preußen auf einem 1853 von Oldenburg erworbenen Gebiet angelegt, liegt an der Nordwestseite des Jadebusens, eines im XIII. und im XVI. Jahrh. durch Einbruch der Sturmfluten entstandenen 163 qkm großen Wasserbeckens, das durch einen 5km breiten Meeresarm, die eigentliche Jade, mit der Nordsee in Verbindung steht.
Ostl. vom Bahnhof dehnt sich der Friedrich-Wilhelmplatz aus, mit Anlagen und, an der S.-Seite, einem Brcnzestandbild Kaiser Wilhelms 1., von Schuler (1895; Pl. 2). Südl. davon die Elisabethkirche (Pl. 4) und, unweit östl., der Marktplatz, an dessen W.-Seite die Post (Pl. S) und das Rathaus (EI. 9) liegen. Die an der S.-Seite des Rathauses vorbeiführende Roonstraße ist in ihrem westl. Teil die Hauptstraße der Stadt.
An der N.-Seite des Friedrich -Wilhelmplatzes ein Bronzestandbild des Admirals Prinzen Adalbert von Preußen († 1873; Pl. 1), 1882 nach Schuler's Entwarf errichtet, und die Marktstraße, die zum Haupteingang der
KAISERL. WERFT führt. Das die Häfen, die Docks und Hellinge umgebende Terrain mit sämtlichen Werkstätten und Lagerhäusern der Werft ist von einer Mauer rings umschlossen; zur Besichtigung (Wochentags 8-11 1/2 U. Vm., 1 1/2-5 U. Nm.; Sonnt. wird nicht gearbeitet) bedarf man einer Erlaubniskarte, die man in der Polizeiwache der Oberwerftdirektion (PI.14 beim Haupteingang erhält (50 Pf. für 1-3 Pers., nur für deutsche Reichsangehörige). Eine flüchtige Besichtigung der Werft (dem begleitenden Feuerwehrmann ein Trkg.) und eines Kriegsschiffes dauert c. 2 St. Östl. vom Eingang liegt der Bauhafen (377m lang, 226m breit), mit drei Trockendocks, von denen zwei 138m lang, 26m breit, über 9m tief sind, das dritte 120m lang ist, und Hellingen zum Bau von Schiffen jeder Art. — Ostl. steht der Bauhafen mit dem Ausrüstungshafen (1168m lang, 136m breit) in Verbindung, dessen Ostende sich mit 48m langen Schleusen zunächst in den Vorhafen (188m lang, 125m breit), dann in die „Alte Einfahrt" öffnet. — Der Neue Hafen (70 000qm groß, 8m tief) ist für die in Dienst gestellten Kriegsschiffe, für Handelsfahrzeuge und, auf der SO.-Seite in einer besonderen Abteilung, für Torpedoboote bestimmt. Mit der 1886 eröffneten „neuen Einfahrt" ist er durch eine 174m lange Schleuse verbunden ; westl. schließt der Ems-Jadekanal an, ebenfalls mit einer Schleuse.
Nördl. vom Friedrich-Wilhelmplatz der Park, mit einer Wirtschaft (Pl. 7) und dem Wasserturm (Pl. 13; Aussicht; Eintr. 25 Pf ) - 1/4 St n.ö. von der kath. Garnisor4irche das Observatorium, mit Zeitball.
Ein kleiner Dampfer fährt 5-6 mal tägl. in 20 Min. (80 Pf.) nach Eckernförde (Kurhaus 12 Z, zu 1-1 1/2, P. 3 1/2 M) an der NO.-Seite des Jadebusens; Seebad 40 Pf. 1 St. nördl. von hier liegt Togens (Gasth. Strandhotel, 12 Z. zu 1 1/4, P. 4 M), Beide Orte hallen guten Sandstrand.
Von Sande nach Norden.
62km. in c. 3 St.
Sunde s. S. '70. Dic Bahn führt bis Norden durch Weide- und Ackerland.
13km Jever (Bahnrest. ; Gasth. : Hof von Oldenburg, am Markt, Z. 2-3, F. 1, M. 2 M gut /, Erbgroßherzog, Z. F. 2 1/2, M. Schwarzer Adler), Stadt von 5500 Einwohnern, Hauptort des ehemals friesischen Jeverlandes, das bis 1575 eine selbständige Herrschaft bildete (seit 1818 oldenburgisch). — Die Bahnhofstraße führt in 5 Min. zur Stadt. In den Anlagen l. ein 1896 errichtetes Standbild des Chemikers Eilh. Mitscherlich (1794-1863); r. ein Denkmal des ebenfalls aus Jever stammenden Historikers Fr. Chr. Schlosser und ein Bronzestandbild des Fräulein Maria von Jerer (s. unten), von H. Magnussen (1900). Weiter durch die Prinzenallee zum Schloss, einem 1834-40 durch „Restauration" sehr entstellten Bau des xv. -xvi. Jahrhunderts; im Audienzsaal eine in Eichenholz geschnitzte *Renaissance-Decke (1566), angeblich nach dem Entwurfe des Antwerpeners Cornelis Floris. Die Stadtkirche enthält das Marmorgrabmal Edo Wiemkens d. J. (+ 1511), von seiner Tochter Maria, der letzten friesischen Herrscherin, 1561-64 durch C. Floris errichtet. Rathaus von 1609, die Täfelung der Ratsstube aus den J. 1614-16. In der Neustraße das Restaurant von Horch, der Versammlungsort der „Getreuen": interessantes Gedenkbuch; silberner Pokal in Form eines Kibitzeies, Geschenk des Fürsten Bismarck.
Nebenbahn nach (ß km) Carolinensiel-Harle (S. 75; gutes Restaur., auch Z.).
Diesseits (20km) Wittmund (Bahnhofshotel) über die preußische Greuze. Kleinbahn nach Leer (S. 74).
33km Esens (Gasth.: Wessel, Z. 2, F. 3/4, M. 2 W, gelobt; Deutsches Haus; Bahnhofshot.), Stadt mit 2100 Einw., Hauptort des Harlingerlandes, einer 400qkm großen fruchtbaren Marschlandschaft, die lange ein Lehen des Herzogtums Geldern war und erst 1743 durch Preußen mit Ostfriesland vereinigt wurde. In der Stadtkirche bemerkenswert der Taufstein (1474) und die Grabdenkmäler friesischer Häuptlinge.
Von Esens nach Spiekeroog s. S. 75.
46km Dornum (Gasth.: Hof von Ostfriesland). Nach Baltrum s. s. 75. — 148km Hage; nahebei das moderne Schloß Nordeck. 5 Min. w. vor dem Ort liegt Lützburg, schönes, 1895 neu erbautes Schloß des Fürsten Knyphausen, mit Park.
62km Norden (Gasth.: Schmidl's Hot. zum Weinhaus, Z. '2-3, F. 3/4, M. 2-3 M; Deutsches Haus, Z. 2, F. 3/4, M. 2 M; Centralhotel), gewerbthätiges Städtchen von 7000 Einwohnern. Am Markt (vom Bahnhof durch die Bahnhofstraße und den Neuen Weg, dann l. durch die Oststraße) die luth. St. Ludgerikirche, 1445 im gotischen Stil erneut; davor ein Bronzestandbild des Fürsten Bismarck, von Künne (1901). Unweit s. w. das Alte Rathaus aus dem Anfang des XVI. Jahrh. — Wagen nach Liitzburg (s. oben) 3M; Fußgänger gebrauchen 3/4 St.
Von Norden und s. S. 75; — nach Emden s. s. 75.
15. Von Hamm über Rheine nach Emden.
21AkLu. Schnellzug in St.. Personenzug in 5 St. für f 7.20, 12,90, 8.11).
Hamm s. S. 103.
— Jenseit (22km) Rinkerode über den Dort-
mund-Ems-Kanal.
35km Münster, s. S. Sä.
Weiterhin durch einförmige Gegend viel Heideland
. — 51 km
Greee an der Ems, in die hier die Aa mündet. — 74km Rheine,
82 km Salzberyen (S. 85).
— 91 km Leschede. Die Bahn über-
schreitet die Ems.
— 10ökm Lingen (Gasth.: Heeger), Kreisstadt
mit 7000 Einw., 1685-1809 Sitz einer Universität
. — 125km
Meppen (Gasth.: Kerckhoff, vorm. Brüggemann, Z. 21/2-3, F. 3/4,