Das Ende der Oldenburger Staatsbahn
Das Totenglöckchen begann bereits mit der Abdankung des Großherzoges am 11. November 1918 zu läuten.
Nachdem das Reich bereits in der Verfassung von 1871 sich das Recht der (allgemeinen) Gesetzgebung in Eisenbahnangelegeneheiten herangezogen hatte, war spätestens mit dem Entwurf der neuen Reichsverfassung vom 21. Februar 1919 absehbar, das auch die Übernahme der einzelnen Länderbahnen in Reichsverwaltung kommen würde. Es war also nur noch eine Frage der Zeit bis keine (G.)O.E. mehr geben würde. Die Trauer um den Verlust dürfte sich jedoch in Grenzen gehalten haben, da im Jahre 1918 nur noch eine Kapitalrendite von 1,6% erwirtschaftet wurde und das Jahr 1919 mit einem deutlichen Verlust von 21.912.532,61 M abgeschlossen wurde.
In Artikel 89 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) vom 11. August 1919 wurde die Übernahme der bisherigen Staatseisenbahnen in die Verwaltung des Reiches angeordnet. Mit Artikel 90 übernahm das Reich alle Befugnisse und Hoheitsrechte die sich auf das Eisenbahnwesen der bisherigen Bundesstaaten und Staatsbahnverwaltungen.
Dies bedeutete allerdings erst einmal nicht viel. In Folge der Übernahme musste das Reich erst einmal eine Verwaltung aufbauen und sich einen Überblick verschaffen, was eigentlich wo (noch) vorhanden war. Die fiel alles in eine Zeit der großen Umbrüche und Unruhe. Es war bis etwa 1923 gar nicht sicher ob "das Reich" überhaupt als einheitlicher Verfassungsstaat, wie er in Weimar beschlossen wurde, überhaupt bestehen blieb. Mit der sich langsam bis 1923 aufbauenden Hyperinflation hatten die Reichseisenbahnen zwar sehr viel Geld, sie konnten sich aber nichts dafür kaufen. Die Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel waren während des Weltkrieges heruntergewirtschaftet und teilweise weit verstreut worden. Hinzu kam das im Zuge des Waffenstillstandes- bzw. Versailer-Vertrages das Reich umfangreich hochwertiges und neuwertiges Material an die Siegermächte abzugeben hatte. Von den 1919 in Oldenburg vorhandenen 225 Normalspur-Lokomotiven mussten 17 Güterzuglokomotiven abgeliefert werden.
Abgegeben wurden:
Baureihe | Frankreich | Belgien |
G 4.2 (53.10) (G3 in Verbungausf.) |
118 Spichern (1897) | 121 Le Mans (1897) 155 Vionville (1903) 156 St. Privat (1903) 157 Beaumont (1903) 158 Belfort (1903) 159 Toul (1904) 165 Verdun (1905) 184 Hessen (1907) |
G 9/7.1 (55.62) (Sonderform der pr. G 7.1) |
259 Rheiderland (1915) 260 Harlingerland (1915) 262 Nesserland (1915) 263 Ledingerland (1915) 272 Groningerland (1918) 273 Wangeroog (1918) 274 Spiekeroog (1918) 275 Langeoog (1918) 276 Baltrum (1918) |
Es ist interessant das Belgien und ganz besonders Frankreich, das sonst nur faktisch fabrikfrische und hochmoderne Lokomotiven im Top-Zustand akzeptierte, mit der G 4.2 eine brustschwache Konstruktion aus dem vorherigen Jahrhundert akzeptierte. Unter Umständen war es einfach auch nur ein prinzipielle Angelegenheit. Die an Belgien abgelieferten G 9/G 7.1 waren dagegen wirklich das modernste was Oldenburg zu bieten hatte. Der Verlust der 9 von 22 vorhandenen Maschinen dieser Bauart war sicherlich äußerst schmerzhaft. Jedenfalls dürfte Belgien viel Freude mit der Lenz-Ventilsteuerung der Loks gehabt haben.
Ab da ging es dann weiter als "Deutsche Reichseisenbahnen - Eisenbahndirektion Oldenburg"